Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von Brunnenanlegung und Grundwasserentnahme auf einem Grundstück der Pfahlrost, auf dem das Gebäude des Nachbargrundstücks errichtet ist, in Fäulnis gerät?
1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit der eine preußische Provinz von einem ihrer Kreise die Überlassung von Chausseehäusern verlangt?
2. Wie ist der Begriff "besonderes Grundbuchblatt" im § 21 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung zu verstehen?
3. Gibt es heute schon einen einheitlichen reichsgesetzlichen Begriff "Straßenzubehör"?
1. Wird ein an sich erlaubter Systemvergleich zur unlauteren vergleichenden Reklame, wenn dabei der Name des Mitbewerbers oder seine Ware erwähnt wird?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann auch ein Systemvergleich gegen § 14 UnlWG. verstoßen?
3. Inwieweit ist die einer Behörde, z. B. einer Reichsbahndienststelle, gegenüber gemachte Mitteilung als vertraulich im Sinne des § 14 UnlWG. anzusehen?
1. Kommt es für die Frage, ob ein Firmenzusatz ("Hamburger Kaffeelager") irreführend ist, auf die Verkehrsauffassung oder auf den Wortsinn an, wenn dieser von der Verkehrsauffassung abweicht?
2. Ist für die Verkehrsauffassung nur die Meinung der Käufer (Kunden) oder auch die der Lieferanten und anderer Verkehrskreise maßgebend?
3. Zum Begriff des "Lagers" bei Verbindung des Wortes mit Warenbezeichnungen.
1. Kann die Einlageforderung einer Aktiengesellschaft zu Gunsten einer nicht vollwertigen Forderung gegen die Gesellschaft gepfändet werden, wenn die Gesellschaft auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934 (RGBl. I S. 914) wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht und ein gegen sie eröffnetes Konkursverfahren mangels Masse eingestellt worden war?
2. Kann als Leistung auf die Einlageschuld ein Darlehen angesehen werden, das der Schuldner der Aktiengesellschaft nach der Entstehung der Einlageschuld gewährt? Wird durch den Erlaß der Darlehnsforderung eine wirtschaftlich gleichwertige Leistung erbracht, wenn die Darlehnsforderung im Zeitpunkt des Erlasses wegen Vermögenszerfalls der Aktiengesellschaft nicht mehr vollwertig war?
1. Wie weit kann der Prozeßrichter im Anfechtungsstreit nachprüfen, ob ein rechtmäßig erlassener vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Schuldtitel deshalb für unwirksam erklärt werden, weil die Person, gegen die er erlassen ist, nicht besteht?
1. Zur Frage der Sachbefugnis für die Geltendmachung von Verzugsschäden bei Sicherungsabtretungen.
2. Über die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung von Abschlagszahlungen.
Verstößt die Ausnützung eines rechtskräftigen Urteils nur dann gegen die guten Sitten, wenn die Rechtskraft selbst auf sittenwidrige Weise herbeigeführt war?
Darf im Streit über die Höhe der Enteignungsentschädigung vom Gericht berücksichtigt werden, daß die durch die Enteignung herbeigeführte Beschränkung einer Grunddienstbarkeit nachträglich zum Teil wieder weggefallen ist?
1. Hat das Reichsgesetz über die Rechtswirksamkeit der Bestellung hauptamtlicher Gemeindevorsteher und Schöffen in Preußen vom 24. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1069) Schadensersatzansprüche beseitigt, die einem fehlerhaft berufenen Gemeindevorsteher daraus erwachsen sind, daß die Unwirksamkeit seiner Berufung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landrats beruhte?
2. Steht Art. 7 Abs. 1 der Verordnung über die zwölfte Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 12. Dezember 1923 (RGBl. I S. 1181) der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einer schuldhaften Amtspflichtverletzung entgegen, die vor der Nichtzahlung der Bezüge begangen worden ist, die einen Schaden aber nur in Verbindung mit dieser Nichtzahlung verursacht hat?