1. Gilt auch im Bereich der Sudetendeutschen Zivilprozeßordnung der Grundsatz, daß ein gegen das Scheidungsurteil eingelegtes Rechtsmittel, selbst wenn es sich nur gegen die Entscheidung über die Schuldfrage richtet, stets das Scheidungsurteil als Ganzes ergreift?
2. In welcher Weise hat im Bereiche dieser Zivilprozeßordnung der Scheidungsbeklagte, der auch selbst die Scheidung erstrebt, sein Scheidungsbegehren geltend zu machen?
1. Ist nach § 1 Nr. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung die Gewährung von Versicherungsschutz gegenüber Ansprüchen auf Ersatz des sich aus der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen ergebenden Schadens (Sachschadens) davon abhängig, daß der Ersatzberechtigte der Eigentümer der beschädigten oder vernichteten Sache ist oder gewesen ist?
2. Bedeutet die Zusicherung einer Eigenschaft durch den gegen Haftpflicht versicherten Verkäufer einer Sache eine den Versicherungsschutz ausschließende Erweiterung der Haftpflicht im Sinne des § 4 I Nr. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung?
1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die Zwangsversteigerung des Grundstücks herbeiführt, um solche Grundstücksrechte zu beseitigen, die nach seiner Überzeugung in dem Werte des Grundstücks keine Deckung mehr finden und die er daher für wertlos hält?
2. Kann bei einem zu fiduziarischen Zwecken erteilten Auftrag, ein Grundstück im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers zu erstehen und es diesem zu gegebener Zeit zu übertragen, der Beauftragte gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten wegen solcher Ansprüche zurückhalten, die mit der Geschäftsbesorgung in keinem Zusammenhange stehen? Kann er mit derartigen Forderungen, wenn das Grundstück später im beiderseitigen Einverständnisse verkauft worden ist, gegen die Forderung auf Herausgabe des Erlöses aufrechnen?
Kann der Nachweis der offenbaren Unmöglichkeit nach § 1591 BGB. unter Umständen allein durch erbbiologisches Gutachten geführt werden, und zwar auch dann, wenn das Gutachten den Umstand, daß zwischen der Mutter des Kindes und einem als Erzeuger in Betracht kommenden Manne Blutsverwandtschaft besteht, nicht ausdrücklich berücksichtigt?
Wird ein Versorgungsanwärter mit Ablauf der Probezeit ohne weiteres Beamter auf Lebenszeit, wenn ihm nicht gemäß § 50 der Anstellungsgrundsätze spätestens 14 Tage vorher eröffnet worden ist, daß er mit endgültiger Übernahme nicht rechnen könne? Welche Bedeutung hat seine Bestätigung?
Ist der Grundeigentümer befugt, die Wasseradern, welche die auf seinem Grundstücke entspringende Quelle eines Privatflusses speisen, unterirdisch abzuleiten, bevor das Wasser in der Quelle zu Tage tritt?
Ist zur Begründung der auf Wahnsinn gestützten Ehescheidungsklage die vorgängige Feststellung dieses Geisteszustandes im Wege des Entmündigungsverfahrens erforderlich?
Verliert ein Geldvermächtnis dadurch seine Wirkung, daß der Erblasser schon bei Lebzeiten in der Absicht der Realisierung desselben eine der vermachten gleiche Summe dem Vermächtnisnehmer gegeben hat?
1. Enthält die Aufgabe der zur Sicherheit für eine Forderung bestellten Hypothek, oder die Aufgabe des derselben zustehenden Vorrechtes einen Verzicht auf die persönliche Forderung?
2. Wird durch die Zahlung an den vortretenden Gläubiger bei der Kaufgelderbelegung im Zwangsversteigerungsverfahren die Forderung des vortretenden oder des zurücktretenden Gläubigers getilgt?
Kann eine Grundschuld, welche von einem zwar im Grundbuche, aber nicht im Grundschuldbriefe als Miterbe bezeichneten, bei der demnächstigen Erbteilung nicht in den Besitz des Grundstückes gelangten Miteigentümer errichtet worden ist, gegenüber dem dritten gutgläubigen Inhaber des Grundschuldbriefes von dem Grundstückseigentümer angefochten werden?