Ist bei Berechnung des Ruhegehalts, nach dem sich die Unterstützung bestimmt, die einem strafweise dienstentlassenen Beamten bewilligt ist, eine Gehaltsstufe zu berücksichtigen, die er erst im Laufe des Dienststrafverfahrens hätte erreichen können?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann im Gesellschaftsvertrage bestimmt werden, daß bei einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch einen (oder mehrere) Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortbestehen soll?
2. Welche Rechte stehen dem Gesellschafter zu, der sich genötigt sieht, die Gesellschaft fristlos zu kündigen, weil die anderen Gesellschafter sich treuwidrig weigern, bei der Ausschließung eines Mitgesellschafters oder der Entziehung der Geschäftsführung diesem gegenüber mitzuwirken?
Können über den Erbteil eines Miterben dessen Erben nur gemeinsam verfügen oder ist jeder einzelne dieser Erbeserben für seinen Anteil an dem Erbteile verfügungsberechtigt?
Gilt das Neuerungsverbot des österreichischen Zivilprozeßrechts im Berufungsverfahren auch für den Antrag des mit der Ehescheidungsklage beklagten Ehegatten auf Mitschuldigerklärung des klagenden Ehegatten?
1. Nach welchen Grundsätzen richtet sich bei Veräußerungs- und Lizenzverträgen über ein Geheimverfahren die Haftung für Mängel, die sich auf die Ausführbarkeit des Verfahrens und darauf beziehen, daß das nach dem Verfahren hergestellte Erzeugnis für den im Vertrag angegebenen oder den von den Bertragschließenden vorausgesetzten Zweck geeignet ist?
2. Inwiefern haftet bei Verträgen der bezeichneten Art der Veräußerer oder Lizenzgeber für Rechtsmängel?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Anspruch auf Feststellung, daß die Ausschließung eines Genossen aus einer Genossenschaft rechtsunwirksam sei, nichtvermögensrechtlicher Natur?
2. Genügt zur Ausschließung aus einer Genossenschaft ein fahrlässiges Handeln des Genossen, wenn in der Satzung als Ausschließungsgrund bestimmt ist, daß der Genosse durch sein Verhalten die Genossenschaft schädige oder zu schädigen versucht habe?
3. Für welches Maß der Sorgfalt haben die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer Genossenschaft einzustehen?
4. In welche Zeit müssen die Gründe fallen, auf welche die Ausschließung eines Genossen im Rechtsstreit gestützt werden soll?
1. Kann der Widerruf ehrverletzender Behauptungen unabhängig davon, ob den, der sie aufgestellt hat, ein Verschulden trifft oder ob er in Wahrnehmung von Rechten gehandelt hat, allein auf Grund des widerrechtlichen Eingriffs verlangt werden?
2. Zur Frage des Fortwirkens der Beeinträchtigung durch die Behauptung ehrverletzender Tatsachen.
3. Wird dadurch, daß der Beklagte während des Rechtsstreits bei seinen Behauptungen verbleibt, stets eine Wiederholungsgefahr begründet?
Gelten Unternehmungen, deren Gesellschaftskapital sich mit mehr als der Hälfte im Eigentum von zwei einander nebengeordneten Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Gehaltsangleichungsbestimmungen von 1931 befindet, als Körperschaften des öffentlichen Rechts (halbstaatliche Unternehmungen) im Sinne dieser Vorschriften?
Ist der Pächter eines Grundstücks, das die Gemeinde als Wassereinzugsgebiet benötigt, als Störer der öffentlichen Sicherheit anzusehen, wenn er auf dem Grundstück eine Großbaggerei einrichtet, durch welche die Wasserversorgung gefährdet wird? Kann der Unternehmer für das polizeiliche Verbot eines solchen Unternehmens Entschädigung verlangen?
1. Unter welchen Voraussetzungen genießt eine Firma, die aus einem dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenen, einen Allgemeinbegriff wiedergebenden Worte ("Hydraulik") gebildet ist, namens- und wettbewerbsrechtlichen Schutz?
2. Zur Frage der Verkehrsgeltung.