Ist ein Börsentermingeschäft als Anschaffungsgeschäft zu verstempeln, wenn dasselbe in einem Geschäftszweige abgeschlossen ist, für welchen zur Zeit des Geschäftsabschlusses nicht beide Personen in einem Börsenregister eingetragen waren?
1. Können nach § 8 G.V.G. Richter wider ihren Willen auch an eine andere, nicht richterliche Stelle versetzt werden?
2. Steht Art. 63 des hessischen Gesetzes vom 31. Mai 1879, die Rechtsverhältnisse der Richter betreffend, wonach die unfreiwillige Versetzung eines Amtsrichters unter bestimmten Voraussetzungen während der ersten fünf Dienstjahre auch auf eine andere, nicht richterliche Staatsstelle zugelassen ist, mit § 8 G.V.G. in Widerspruch, und kann jene landesgesetzliche Bestimmung daher gemäß Art. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs rechtliche Geltung nicht in Anspruch nehmen?
1. Ist die Wirksamkeit eines nach §§ 327. 349 B.G.B. erklärten Rücktrittes davon abhängig, daß der Zurücktretende zugleich die Rückgabe des auf Grund des Vertrages Empfangenen dem anderen Teile in der durch § 294 B.G.B. bestimmten Weise anbietet?
2. Inwieweit findet § 326 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn die Feststellung dessen, was der im Verzuge befindliche Teil zu leisten hat, eine vorgängige Berechnung erfordert?
3. Bezieht sich § 538 Abs. 1 Nr. 3 C.P.O. auch auf Ansprüche, die in zweiter Instanz neu erhoben worden sind?
Welche Rechtswirkung hat ein vor dem 1. Januar 1900 unter der Herrschaft des französischen Rechtes geschlossener Ehevertrag, in welchem die künftige Ehefrau den künftigen Ehemann in erbrechtlicher Hinsicht ihren Kindern aus einer früheren Ehe gleichgestellt hat, gegenüber der Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der überlebende Ehegatte neben den Verwandten des vorverstorbenen Ehegatten als gesetzlicher Erbe des letzteren berufen ist?
1. Voraussetzungen des Anspruches wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
2. Umfang des Schadens, der deshalb zu ersetzen ist, weil der Ersatzpflichtige den Gegner durch arglistige Täuschung zum Abschlusse eines Vertrages gerade dieses Inhaltes bewogen hat.
1. Unter welchen Voraussetzungen findet bei Konkurrenz eines Wortzeichens mit einem aus dem gleichen Worte und einem Bilde bestehenden Kombinationszeichen § 12 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 gegen den Inhaber des Kombinationszeichens Anwendung?
2. Erstreckt sich gegenüber dem Wortzeichen der Schutz aus dem Kombinationszeichen auch auf den Gebrauch einzelner Bestandteile desselben oder einer Kombination der Klanglaute des im Zeichen enthaltenen Wortes und des Wortes, das dem im Zeichen enthaltenen Bilde entspricht?
Sind die Bestimmungen der § 561 Abs. 2. § 581 Abs. 2 B.G.B. auf die vor dem 1. Januar 1900 entstandenen Pfandrechte des Vermieters und Verpächters anzuwenden?
Kann derjenige, der, ohne in einem Börsenregister eingetragen zu sein, durch einen Kommissionär Börsentermingeschäfte für seine Rechnung abschließt, die Vorschüsse von dem Kommissionär zurückfordern, die er demselben auf dessen Verlangen zur Zahlung an den Kontrahenten des Kommissionärs gegeben hat, auch wenn der Kommissionär sie an seine Kontrahenten abgeführt hat?
Kann, wenn auf Grund eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteiles vor dem 1. Januar 1900 geleistet, das Urteil sodann aber in der höheren Instanz aufgehoben worden ist, der verurteilt Gewesene ohne weitere Voraussetzung neben der Rückerstattung Ersatz des ihm durch jene Beitreibung in der Zeit vom 1. Januar 1900 an entstandenen Schadens, insbesondere Zinsen, nach Maßgabe des § 717 Abs. 2 C.P.O. n. F. fordern?