Erwirbt der Gläubiger eine Briefhypothek, welche auf den Anteilen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks eingetragen ist, nur dann, wenn sämtliche Miteigentümer ihm den Hypothekenbrief übergeben?
1. Fällt der Auftrag zur Bürgschaftsleistung und Verpfändung für Börsentermingeschäfte unter den § 66 Abss. 2, 3 des Börsengesetzes?
2. Kann der Beauftragte aus der Ausführung eines solchen Auftrags einen Ersatzanspruch gegen den Auftraggeber herleiten?
1. Verpflichtung des Eisenbahnunternehmers, die ihm gehörige, zum Bahnhofe führende Zufahrtsstraße während verkehrsüblicher Zeit bei Dunkelheit zu beleuchten.
2. Über den nach § 831 B.G.B. vom Geschäftsherrn zu führenden Beweis.
3. Verhältnis des § 823 zum § 831 B.G.B.
Genügt es, wenn ein Vertragsanerbieten mit Setzung einer bestimmten Frist für die Annahme gemacht worden ist, im Zweifel, daß die Annahmeerklärung binnen dieser Frist abgegeben wird, oder muß sie binnen der Frist in den Besitz des Anerbietenden gelangt sein?
Inwieweit kann in einem solchen Falle der Annehmende sich auf eine (nach seiner Behauptung) an seinem Wohnorte bestehende Rechtsanschauung in gewerblichen Kreisen, wonach die Absendung der Annahme binnen der gesetzten Frist genügen soll, berufen?
Hat der zur Vorleistung verpflichtete Verkäufer, wenn die im § 321 B.G.B. vorgesehenen Voraussetzungen des Rechtes auf Leistungsweigerung für ihn gegeben sind, auch die Befugnis, auf Abnahme der Ware Zug um Zug gegen Zahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises zu klagen?
Können die Kosten eines von einer prozeßunfähigen Partei geführten Prozesses ihrem Prozeßbevollmächtigten auferlegt werden? Steht dem Prozeßbevollmächtigten gegen eine solche Auferlegung der Kosten die sofortige Beschwerde zu?
Kann der Käufer Wandelung verlangen, bevor er die gekaufte Sache abgenommen hat?
Ist seine Verpflichtung zur Abnahme der gekauften Sache gegen Zahlung des Kaufpreises so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern?
Hat beim Verzuge in der Abnahme eines gekauften Grundstücks der Verkäufer dem Käufer in der Bestimmung der Frist zur Entgegennahme der Auflassung Ort und Tag der Auflassung anzugeben?
Findet die Bestimmung des § 254 B.G.B. über das mitwirkende Verschulden des Beschädigten auf die aus dem Reichs-Haftpflichtgesetze entspringenden Schadensersatzansprüche Anwendung?
1. Zur Auslegung des § 264 B.G.B. 2. Kommt bei der Zwangsvollstreckung aus einem Urteile, das den Schuldner nach seiner Wahl zur Abgabe einer Willenserklärung oder zu etwas anderem verurteilt, § 887, oder § 894 C.P.O. zur Anwendung?
Liegt eine Verletzung des § 892 Abs. 2 B.G.B. in der Annahme, daß auch nach § 98 els.-lothr. Ausf.-Ges. zum B.G.B., welcher nur entsprechende Anwendung jenes Abs. 2 vorschreibt, die Zeit der Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt, und nicht schon die Zeit der Beurkundung des Antrags durch den Notar für die Kenntnis des Erwerbers von einem Veräußerungsverbote maßgebend ist?