Ist der Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache, welcher wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 480 Abs. 2 B.G.B.) verlangt, genötigt, das Erfüllungsinteresse so zu berechnen, als ob überhaupt nicht geliefert wäre, oder kann er es auch auf der Grundlage tun, daß der gelieferten Sache die zugesicherte Eigenschaft fehlte?
Gesichtspunkte für die Prüfung der Verwechselungsgefahr zwischen gemischten Warenzeichen. Kann für die Verwechselungsgefahr im Verkehr von Bedeutung sein, wenn ein Wort in dem Zeichen die Übersetzung eines darin befindlichen Bildes darstellt, und begrifflich dieses Bild in das andere Zeichen aufgenommen wird? Ist dieses auch der Fall, wenn das so begrifflich fixierte Bild vielfach in der betreffenden Warenbranche als Warenzeichen angewendet wird?
1. Muß die Unterschrift des eigenhändigen Testaments der Angabe des Ortes und Tages unter allen Umständen räumlich nachfolgen?
2. Vermächtnis zu gunsten der Armen.
Ist die Entschließung eines Schiedsgerichts, welche sich zwar als Schiedsspruch bezeichnet, in Wahrheit aber die Entscheidung über den Streit der Parteien ablehnt, ein dem Vollstreckungsurteile nach § 1042 C.P.O. zugänglicher Schiedsspruch?
Setzt der Anspruch auf Mietsentschädigung bei Versetzungen voraus, daß der Vermieter dem versetzten Beamten die Wohnung für die fragliche Zeit frei gehalten hat?
Ist die Aktiengesellschaft befugt, zwecks Herstellung neuer Betriebsmittel Vorzugsaktien ohne Erhöhung des Grundkapitals dadurch zu schaffen, daß ihre Generalversammlung unter Einhaltung der für Abänderungen des Gesellschaftsvertrags maßgebenden Vorschriften beschließt, solche Aktien auszugeben und den Aktionären deren Erwerb gegen Einlieferung von Stammaktien zu einem höheren Nennwert, sowie Zuzahlung eines bar zu entrichtenden Geldbetrags freizustellen?
2. Kann die Generalversammlung gültig beschließen, daß die Aktien derjenigen Aktionäre, die das Bezugsrecht nicht ausüben, in einem ungünstigeren Verhältnis zusammenzulegen seien?
Liegt eine Verschlechterung des Grundstücks im Sinne des § 1133 B.G.B. oder nur die Besorgnis einer solchen Verschlechterung im Sinne des § 1134 B.G.B. vor, wenn der Eigentümer es unterläßt, die abgelaufene Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr zu erneuern?
1. Ist der § 43 des preußischen Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 ein auf Schadensverhütung abzielendes Polizeigesetz im Sinne des § 26 A.L.R. I. 6?
2. Ist die Vermutung aus §§ 25. 26. A.L.R. I. 6 auch auf die Beschädigung solcher Rechte zu beziehen, zu deren Schutz das Polizeigesetz nicht erlassen ist?
3. Erstreckt sich der in § 43 Abs. 1 des Fischereigesetzes gegebene Schutz fremder Fischereirechte auch auf gefangene Fische? auch auf Fische, die in einem anderen Fischereigebiet gefangen waren?
Kann der Wechselschuldner gegen seine Wechselschuld mit der Forderung an den Wechselgläubiger auf Gewährung vertraglich zugesagter Barvorschüsse aufrechnen?