Ist eine nach § 888 C.P.O. auferlegte Geldstrafe von Amtswegen, oder nur auf Betreiben der Partei zu vollstrecken, und ist demnach auf Antrag der letzteren der die Strafe aussprechende Beschluß von der Gerichtsschreiberei mit der Vollstreckungsklausel zu versehen?
Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch auf Befreiung vom Schulgeld an städtischen höheren Schulen in Preußen vor dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 und nach diesem Zeitpunkte?
Enthält die vertragsmäßige Vereinbarung zwischen dem Vorstand einer Stadtgemeinde und einem Schankwirt, wonach letzterer der Stadtgemeinde gegenüber im Interesse ihrer Angehörigen gewisse Beschränkungen in seinem Gewerbebetriebe eingeht und sich für den Fall des Zuwiderhandelns einer Geldstrafe unterwirft, einen Verstoß gegen die Freiheit des Gewerbebetriebes und gegen die guten Sitten?
1. Kann ein nachfolgender Konkursverwalter einem früheren Konkursverwalter, dessen Anspruch auf Erstattung angemessener barer Auslagen und auf Vergütung für seine Geschäftsführung durch das Konkursgericht noch nicht gemäß § 77 K.O. a. F. festgesetzt worden ist, durch Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich dieser Auslagen und Vergütung an noch im Besitz des früheren Konkursverwalters befindlichen Geldern der Konkursmasse bis zur Befriedigung jenes Anspruches gewähren?
2. Steht dem früheren Konkursverwalter für einen derartigen Anspruch ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zu?
Ist bei der Enteignung einer Parzelle, die infolge ihres Zusammenhanges mit dem Restgrundstück als Bauland zu bewerten ist, die Entschädigung lediglich nach dem Durchschnittswert des Quadratmeters, oder nach dem Verhältnis des Wertes des ganzen Grundstücks zu dem des Restgrundstücks zu ermitteln? Anrechnung der Vorteile des Unternehmens auf die Entschädigung?
Ist für Cessionen von Forderungen, die im früheren Gebiete des französischen Rechts vor dem 1. Januar 1900 erfolgt sind, auch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Vorschrift des Art. 1690 code civil, daß dieselben Dritten und auch dem Schuldner gegenüber nur durch formale Zustellung oder Annahme seitens des Schuldners wirksam werden, maßgebend geblieben?
Unterliegt ein dem Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache gegen den Verkäufer wegen schuldhafter Lieferung einer mangelhaften Sache zustehender Anspruch auf Schadensersatz der kurzen Verjährung nach § 477 Abs. 1 B.G.B.?
Kann der Wechselschuldner wegen subjektiver Ungewißheit über die Person des Gläubigers (§ 372 Satz 2 B.G.B.) die Wechselsumme mit befreiender Wirkung hinterlegen?
Wie sind die Voraussetzungen für eine solche Hinterlegung zu bestimmen, wenn es sich darum handelt, daß ein Vormann der indossierten Tratte behauptet, der Wechsel sei ihm gestohlen und vom Inhaber grob fahrlässig erworben?
1. Was ist unter "unmittelbarer Verbrauch" im Sinne der Befreiungsvorschrift unter Ziff. 3 der Tarifstelle 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 zu verstehen?
2. Ist für die Anwendbarkeit der in derselben Stelle vorgesehenen Befreiungsvorschrift, "daß die Mengen von Sachen im Inlande in dem Betriebe eines der Vertragschließenden erzeugt oder hergestellt sind", erforderlich, daß der Vertragswille auf so erzeugte oder hergestellte Mengen von Sachen gerichtet war, oder daß dieser Befreiungsgrund in der Vertragsurkunde angegeben ist?