Wann tritt, wenn von einem verpfändeten Grundstücke der Hypothek mitunterliegende Zubehörstücke durch Personen, welche dem Grundstückseigentümer gegenüber forderungsberechtigt sind, entfernt werden, um sich Befriedigung wegen ihrer Ansprüche zu verschaffen, Haftung jener Personen gegenüber dem Hypothekengläubiger ein?
Kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 über die Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe, auf die der Satz 2 Abs. 2 § 75 H.G.B. vom 10. Mai 1897 sich bezieht, schon vor, oder erst mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 zur Anwendung?
Unterliegt die Wirkung der Eintragung eines Warenzeichens in die Zeichenrolle des Patentamtes unter dem Datum der Anmeldung des ersteren zum früheren Zeichenregister der richterlichen Nachprüfung?
Kann, wenn gemäß Art. 239a Abs. 2 H.G.B. eine Generalversammlung der Aktionäre die Vertagung der Verhandlung über die Genehmigung der Bilanz beschlossen hat, dieselbe Versammlung dessenungeachtet gültig die Entlastung der Verwaltungsorgane der Aktiengesellschaft beschließen?
Ist die vertragsmäßige Gestattung der Mitbenutzung eines zur Eintragung in die Rolle angemeldeten Warenzeichens ohne Übergang des Geschäftsbetriebes im Verhältnisse der Beteiligten zu einander wirksam?
1. Schließen Patentschutz und Gebrauchsmusterschutz sich gegenseitig aus?
2. Kann als Gebrauchsgegenstand ein Kunststein geschützt werden, der lediglich dazu bestimmt ist, zur Herstellung von Mauerwerk zu dienen und dadurch Bestandteil einer unbeweglichen Sache zu werden?
Wird die Bereicherungsklage nach Art. 83 W.O. dadurch ausgeschlossen, daß zur Zeit des Erlöschens der wechselmäßigen Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten die Klage aus dem unterliegenden Rechtsverhältnisse noch fortbesteht?
Über die Verpflichtung der Liquidatoren einer aufgelösten eingetragenen Genossenschaft (oder Handelsgesellschaft), deren Vermögen flüssig zu machen, und über ihre Berechtigung zur Eingehung neuer Geschäfte.
Kann ein Militärinvalide auf Grund des § 103 des Militärpensionsgesetzes Weiterzahlung seiner Invalidenpension beanspruchen, wenn er in Preußen als Gerichtsvollzieher angestellt worden ist?