1. Sind seit dem Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 auch die vor Geltung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches errichteten Aktiengesellschaften verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bestellen?
2. Ist die Bestimmung in § 6 Abs. 1 des Reichsgesetzes, betr. die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 noch gegenwärtig in Geltung, oder ist sie durch § 248 H.G.B. vom 10. Mai 1897 aufgehoben?
1. Ist die unter der Herrschaft des früheren Rechtes eingetragene nicht valutierte Hypothek mit dem Inkrafttreten des neuen Liegenschaftsrechtes zu einer Eigentümerhypothek geworden?
2. In welcher Weise hat der als Gläubiger einer solchen Hypothek Eingetragene zur Berichtigung des Grundbuches mitzuwirken?
3. Hat der als Gläubiger Eingetragene auch bei der Umwandlung der dem Eigentümer als Grundschuld zugefallenen Hypothek in eine Hypothek mitzuwirken?
Unter welchen Umständen kann, wenn die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, die Erteilung einer Handlungsvollmacht an ein Vorstandsmitglied daraus gefolgert werden, daß die Vornahme von Geschäften durch dieses Mitglied seitens der anderen geduldet wird?
Haftung des Rechtsanwaltes, welcher in Angelegenheiten, die eine rechtliche Beurteilung erfordern, das seine Dienste in Anspruch nehmende Publikum mit dem Bureauvorsteher verhandeln läßt.
Darf ein Nutzungspfandrecht nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dann nicht mehr in das Grundbuch eingetragen werden, wenn es vorher vorgemerkt war?
Begriff des Schiffers im Sinne des Binnenschiffahrtsgesetzes. Umfang der Verpflichtung des Schiffseigners zur Bethätigung eigener Sorgfalt in Bezug auf die Ausführung eines von ihm abgeschlossenen Frachtvertrages durch den Schiffer.
War und ist es nach der Reichs-Gewerbeordnung der Landesgesetzgebung gestattet, solche gewerbliche Anlagen, die nicht unter den § 16 jenes Gesetzes fallen, aus einzelnen Ortsteilen auszuschließen oder dort nur bedingungsweise zuzulassen?
1. Ist die Eintragung in die Rolle des Patentamtes für Gebrauchsmuster für den Inhalt des Musterschutzes maßgebend?
2. Inwieweit sind Flächenmuster, bei denen die neue Gestaltung durch Schriftzeichen zum Ausdrucke kommt, des Gebrauchsmusterschutzes unfähig?
Sind Unfallverhütungsvorschriften, die von einer Berufsgenossenschaft auf Grund des § 78 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 erlassen sind, Polizeigesetze im Sinne des § 26 A.L.R. I. 6, bezw. ist § 120a Gew.O. ein solches?