Kann der Rheder (Schiffseigner), der zugleich Ladungseigentümer ist, beim Zusammenstoße von Schiffen infolge Verschuldens der beiderseitigen Schiffsbesatzungen Ersatz des Ladungsschadens voll, oder nur anteilsweise verlangen?
Ist eine Verurteilung "Zug um Zug" auch dann geboten, wenn aus einem Tauschvertrage, der noch von keiner Seite erfüllt ist, nur auf Zahlung desjenigen Betrages geklagt wird, zu dessen Entrichtung neben dem Tauschgegenstande sich der eine Teil vertragsmäßig verpflichtet hat?
1. Gehört zu den "sonstigen Rechten" des § 823 Abs. 1 B.G.B. auch die Ehre, die freie Erwerbstätigkeit?
2. Fällt unter die Bestimmung des § 823 Abs. 2 B.G.B. die Ehrverletzung?
3. Findet in diesem Falle der § 193 St.G.B. Anwendung?
4. In welchem Verhältnisse stehen zu diesen Gesetzesbestimmungen die des § 824 B.G.B.?
5. Trifft der § 826 B.G.B. zu, wenn bei einem Ausstande der Arbeitgeber an Berufsgenossen die Bitte richtet, die ihnen namhaft gemachten ausständigen Arbeiter nicht einzustellen?
A. Ist in dem Falle, wenn bei einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Gesellschafter eine Sacheinlage in Gestalt eines Teiles eines einheitlichen Ganzen macht und den anderen Teil gegen Geld, Übernahme von Schulden oder sonstiges Entgelt der Gesellschaft überläßt, diese Überlassung nach dem Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 gesondert von der Sacheinlage als Kauf, Tausch 2c gemäß Tarifstelle 32, oder zusammen mit der Sacheinlage als "Einbringen" im Sinne der Tarifstelle 25c zu verstempeln?
B. Ist im Falle der Bejahung des zweiten Teiles dieser Frage der Errichtungsstempel (Tarifstelle 25a) gemäß der Bestimmung in der Tarifstelle 25c Abs. 2 auch auf den von der Übernahme zu entrichtenden Einbringungsstempel zur Anrechnung zu bringen?
Ist in einem durch Schiedsrichter zu entscheidenden Streite zwischen einem mit dem Rechte der juristischen Persönlichkeit nicht ausgestatteten Vereine und einem seiner Mitglieder die Ernennung eines anderen Vereinsmitgliedes zum Schiedsrichter von seiten des Vereinsvorstandes dann unzulässig, wenn in den Satzungen des Vereins die Wählbarkeit seiner Mitglieder zu Schiedsrichtern vorgesehen ist?
Kann ein Konkursgläubiger aufrechnen, wenn zwar zur Zeit der Konkurseröffnung Forderung und Schuld in seiner Person vereinigt waren, er aber demnächst seine Konkursforderung abgetreten und erst später wieder erworben hat?
Welchem Eigentümer steht die unter der Herrschaft des früheren preußischen Rechtes entstandene nicht valutierte Hypothek als Eigentümergrundschuld zu? Steht sie den Miteigentümern nach Verhältnis ihrer am Grundstücke bestehenden Bruchteile zu?
Welche Rechtswirkung hat ein Vertrag, wodurch unter Verletzung des Verbotes in § 270 preuß. St.G.B.'s von 1851 Einer dem Anderen Vermögensvorteile verspricht, um diesen vom Mitbieten bei einer öffentlichen Versteigerung abzuhalten?
1. Hat ein Dritter, zu dessen Gunsten ein Lebensversicherungsvertrag auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen ist, vor dem Tode des letzteren aus dem Versicherungsvertrage ein Recht?
2. Kann in solchem Falle der in dem Konkurse über den Nachlaß des Versicherungsnehmers bestellte Verwalter die Zuwendung dem Dritten gegenüber unter den Voraussetzungen der §§ 30-32 K.O. anfechten?
1. Steht dem Verkäufer noch der Anspruch auf Erfüllung zu, wenn er dem Käufer wegen angeblichen Verzugs unter Setzung einer demnächst fruchtlos verstrichenen Nachfrist erklärt hat, er werde nach Ablauf der Frist die Erfüllung nicht mehr annehmen, sondern Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern?
2. Ist der Käufer, wenn der Verkäufer sich in Erfüllungsunmöglichkeit gesetzt oder die Annahme der dem Käufer obliegenden Erfüllung gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. abgelehnt hat, befugt, das angezahlte Kaufgeld nebst Zinsen seit der Zahlung zurückzufordern?