Von wann ab ist die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechnen, wenn das behufs Einlegung des Rechtsmittels erbetene Armenrecht von dem Instanzgerichte versagt, demnächst von dem Beschwerdegerichte bewilligt wird?
Kann die Revision zurückgewiesen werden, wenn das angegriffene Urteil des Berufungsgerichtes, welches die Abweisung einer Feststellungsklage sowohl mangels der Voraussetzungen des § 231 C.P.O., als auch wegen Unbegründetheit des Rechtsanspruches bestätigt, in ersterer Beziehung auf Verletzung der §§ 231. 253 C.P.O. beruht?
1. Rechtliche Bedeutung der Vollstreckungsklausel. Darf sie aus einer vollstreckbaren Urkunde für künftige, noch nicht existente Forderungen erteilt werden?
2. Giebt es eine Klage auf Richtigkeitserklärung der Vollstreckungsklausel?
3. Kann auf Unzulässigkeit weiterer Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde im Gerichtsstande des Gläubigers geklagt werden?
4. Zur Anwendung des § 130 C.P.O.
Darf das Gericht, wenn es die geschlossene mündliche Verhandlung zur Vervollständigung des mündlichen Vortrages wiederzueröffnen beschlossen hat, ohne die Vervollständigung des Sachvortrages erkennen, weil eine oder beide Parteien nach der Eröffnung jenes Beschlusses nicht mehr anwesend waren?
Ist gegen das die Klage im ganzen abweisende Berufungsurteil die Revision des Beklagten statthaft, wenn sie sich nur darauf stützt, daß die Abweisung nicht deshalb erfolgt ist, weil die Klageforderung unbegründet, sondern deshalb, weil sie durch Zahlung getilgt sei?
Bleibt die Anschließung, welche der Revisionsbeklagte in einem dem Gegner innerhalb der Revisionsfrist zugestellten Schriftsatze erklärt, in der mündlichen Verhandlung aber nicht aufrecht erhalten hat, anhängig, bis sie zurückgenommen oder durch Urteil zurückgewiesen, bezw. als unzulässig verworfen ist?
1. Gilt der ausschließliche dingliche Gerichtsstand auch gegen die Mitglieder der preußischen landesherrlichen Familie? Wäre ein entgegengesetztes Herkommen rechtsverbindlich?
2. Prozeßlegitimation der Hofkammer der Königlich preußischen Familiengüter.
1. Wird die Zwangsvollstreckung durch Vornahme von Vollstreckungshandlungen zum Zwecke der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung beendigt?
2. Gerichtsstand für die Widerspruchsklage im Sinne des § 690 C.P.O.
Geht im Gebiete des rheinisch-französischen Rechtes der Cessionar einer Hypothekenforderung, welcher in gutem Glauben den Besitz des Hypothekenbriefes erlangt hat, demjenigen Gläubiger des Cedenten vor, welcher vor der Zustellung der Cession die Hypothekenforderung gepfändet hat?
1. Ist im preußischen Landrechte und im rheinischen Rechte der Grundsatz anerkannt, daß sich zwar die Form der Eheschließung nach den Gesetzen des Ortes richtet, an welchem die Ehe geschlossen wird, daß aber die Fähigkeit zur Eingehung der Ehe für jeden der beiden Eheschließenden nach dem Rechte seines Wohnsitzes zur Zeit der Eheschließung zu beurteilen ist?
2. In welchem Verhältnisse steht die Vorschrift des § 36 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 zu der des Art. 182 Code civil?