Kann eine Benennung, die ursprünglich Individualbenennung war, wenn sie im Laufe der Zeit zur Systembezeichnung und zum Warengattungsnamen geworden ist, als Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 13 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen beurteilt werden?
Kann der Staat für einen Schaden, der einem Gläubiger dadurch entstanden ist, daß der mit der Zwangsvollstreckung von ihm beauftragte Gerichtsvollzieher bei Vollziehung der Zwangsvollstreckung in Empfang genommene Gelder unterschlagen hat, unter dem Gesichtspunkte haftbar gemacht werden, daß der Schaden in Ausübung der dem Gerichtsvollzieher anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügt sei?
1. Darf bei Feststellung des Wertes eines enteigneten Gebäudes, wenn der Schätzung der Ertrag zugrunde gelegt wird, außer den Kosten der Reparaturen auch ein Betrag für die trotz dieser eintretende Abnutzung in Abzug gebracht werden? Wie ist diese zu berechnen?
2. Ist der dem Eigentümer dadurch entstehende Vorteil zu berücksichtigen, daß an dem betreffenden Orte die Vorauszahlung der Mieten üblich ist?
Ist, wenn die Miteigentümer eines Grundstückes sich zu einer offenen Handelsgesellschaft vereinigen und sich gegenseitig verpflichten, ihre Miteigentumsanteile in die Gesellschaft einzubringen, zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstücke die Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich?
Inwieweit steht dem Eigentümer eines an einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses nach preußischem Recht ein Entschädigungsanspruch zu, wenn diese bisher dem durchgehenden Verkehr im vollen Umfange dienende Straße dergestalt in eine Sackgasse umgewandelt wird, daß sie nur noch zu einem Teile fahrbar, im übrigen Fußweg ist?
1. Kann nach der rechtskräftigen Verurteilung des Hauptschuldners der Bürge gegenüber der Klage des Gläubigers den Bestand der Hauptschuld bestreiten und eine im Vorprozesse abgewiesene Einrede des Hauptschuldners geltend machen?
2. Hat der Bürge für den Beweis der Zahlung des Hauptschuldners Anspruch auf Vorlegung der Handelsbücher des Gläubigers?
1. Kann im Falle der Erledigung des Rechtsstreites durch Vergleich der Hauptparteien nachträglich eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention herbeigeführt werden?
2. Ist der Nebenintervenient zur Herbeiführung dieser Entscheidung befugt?
3. Darf der Entscheidung die materielle Sachlage und das bürgerliche Recht zugrunde gelegt werden?
1. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet?
2. Darf im Falle des § 254 C.P.O. das Berufungsgericht die Sache an die erste Instanz zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag zurückverweisen, wenn der erste Richter die ganze Klage abgewiesen hat, das Berufungsgericht aber zur Rechnungslegung verurteilt und die weitere Klage für dem Grunde nach gefertigt erachtet?