Was ist Gegenstand der Versteigerung, wenn auf Grund einer gemäß § 844 Z.P.O. getroffenen Anordnung ein "Wechsel" öffentlich versteigert wird? Welche Rechtsfolge hat es, wenn das Gericht, welches die Anordnung gemäß § 844 Z.P.O. getroffen hatte, für diese Anordnung nicht zuständig war? Anwendbarkeit des § 1244 B.G.B.?
Findet § 258 Z.P.O. auch auf die Einklagung von solchen "wiederkehrenden Leistungen" Anwendung, welche nicht lediglich vom Zeitablauf, sondern auch von einer Vor- oder Gegenleistung des Empfängers abhängen, wie insbesondere Miet- und Pachtzinsen? Und gelten in dieser Beziehung gleiche Grundsätze im Falle des § 259 Z.P.O.?
Kann auch eine Befugnis, die dem Berechtigten keinen wirtschaftlichen Vorteil bietet, sondern nur dazu dienen soll, einen der Baupolizeiordnung entsprechenden Zustand des Grundstücks sicher zu stellen, den Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bilden?
1. Örtliches Recht für Vertragsobligationen nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Kann die Schriftform für eine Rückbürgschaft dadurch hergestellt werden, daß der Rückbürge, der zugleich Mitbürge neben dem Bürgen erster Ordnung ist, in der Hauptbürgschaftsurkunde zugleich schon seine Rückverbürgung erklärt und die Urkunde dann dem anderen Bürgen überläßt, damit dieser sie dem Hauptgläubiger überbringe?
3. Kann auf Grund des § 774 Abs. 1 B.G.B. der Bürge von dem Hauptschuldner Zinsen von dem von ihm dem Gläubiger gezahlten Betrage in der Höhe verlangen, in welcher der Gläubiger solche vertragsmäßig vom Hauptschuldner zu fordern hatte?
4. Voraussetzungen der Maßgeblichkeit eines Ausspruchs des Berufungsgerichts über irrevisibeles Recht.
1. Klausel "Kassa gegen Verladungsdokumente", verbunden mit der Klausel, daß der Käufer weder Entgegennahme der Ware noch deren Zahlung, wie vereinbart, wegen Streitigkeiten bezüglich der Vertragserfüllung seitens des Verkäufers verweigern und wegen letzterer erst nach Entgegennahme der Ware und deren Zahlung einen Schiedsrichter angehen kann.
2. Ist in einem solchen Falle der säumige Käufer bei der richterlichen Festsetzung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung nach § 326 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. mit seinen Beanstandungen gegen die verladene Ware zu hören, oder damit auf die künftige Entscheidung des Schiedsrichters zu verweisen?
3. Geht der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 Abs. 1 Satz 2 B.G.B. nur auf Entschädigung in Geld, oder kann § 249 Satz 1 B.G.B. angewendet werden?
Kann für noch nicht erzeugte Nachkommenschaft Hypothek eingetragen, für sie im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet, und der Widerspruchsprozeß geführt werden?
1. Unter welchen Voraussetzungen hat der durch unanfechtbar gewordenes Urteil zu einer Leistung aus einem nichtigen Geschäft Verurteilte einen Anspruch auf Anfechtung dieses Urteils und Aufhebung der Wirkungen seiner Rechtskraft?
2. Einstweilige Verfügung als Mittel zur Sicherung dieses Anspruchs.
Sind der Kredit, der Erwerb und das Fortkommen eines Menschen Rechtsgüter, die, wenn sie durch Verbreitung unwahrer Tatsachen beeinträchtigt werden, Schutz durch Klage auf Unterlassung weiterer Verbreitung der verletzenden Behauptungen zu beanspruchen haben? Beweislast in betreff der Wahrheit der verbreiteten Behauptungen.