1. Kann Schadensersatz verlangt werden, wenn durch Verschulden des Spediteurs der Verkäufer zwar seinen Anspruch auf den Kaufpreis rechtlich nicht verloren hat, ihn aber nunmehr erst im Wege des Prozesses erstreiten mußte?
2. Kann mit der Klage gegen den ersatzpflichtigen Vertragsgegner auch derjenige Schaden geltend gemacht werden, welchen nicht der Kläger, sondern vertragsdritte Personen, für deren Rechnung er tätig geworden ist, durch den Vertragsbruch erlitten haben?
Bedarf die Vollmacht zum Abschließen des Vertrags über die Veräußerung oder den Erwerb des Eigentums an einem Grundstücke der im § 313 Satz 1 B.G.B. vorgeschriebenen Form?
Erstreckt sich die Rechtskraft eines dem § 304 Z.P.O. gemäß erlassenen Zwischenurteils auf die Frage, ob nicht ein Teil des auf Schadensersatz gerichteten Anspruchs nach § 57 Abs. 4 des Krankenversicherungsgesetzes von 1892, bzw. nach § 54 des Invalidenversicherungsgesetzes von 1899 oder nach § 140 Gew.-U.V.G. von 1900 auf eine Krankenkasse, Versicherungsanstalt oder Berufsgenossenschaft übergegangen sei?
Kann, wenn eine Berufsgenossenschaft auf Grund von § 136 Gew.-U.V.G. vom 30. Juni/6. Juli 1900 von einem Betriebsunternehmer 2c Ersatz dessen fordert, was sie einem bei ihr versicherten Arbeiter oder dessen Hinterbliebenen gewähren muß, ihr der Einwand entgegengesetzt werden, daß der Arbeiter den erlittenen Unfall selbst verschuldet habe? Kann ein solcher Ersatzanspruch auch dann erhoben werden, wenn der Betriebsunternehmer 2c im Strafverfahren von der Anklage, die Körperverletzung, bzw. den Tod des verletzten Arbeiters fahrlässig oder durch qualifizierte Fahrlässigkeit veranlaßt zu haben, freigesprochen worden ist?
1. Unter welchen Voraussetzungen hat der durch eine unerlaubte Handlung Beschädigte für ein mitwirkendes Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der für ihn handelnden Hilfspersonen auf Grund der in § 254 Abs. 2 B.G.B. am Schlusse ausgesprochenen Verweisung auf § 278 B.G.B. einzustehen?
2. Zur Anwendung des § 254 B.G.B. auf die aus dem Reichshaftpflichtgesetze entspringenden Schadensersatzansprüche.
1. Verletzt der Richter, welcher dem verhafteten Schuldner den Offenbarungseid abnimmt, ohne daß derselbe ein ordnungsmäßiges Vermögensverzeichnis vorgelegt hat, die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht?
2. Zum Begriff der Ordnungsmäßigkeit des Verzeichnisses.
3. Sind die Gerichte befugt, für Handlungen der Gerichtsvollzieher zu erhebende Gebühren niederzuschlagen?
1. Ist ein Rechtsverhältnis nur in seiner Gesamtheit zum Gegenstande eines Schiedsvertrages geeignet?
2. Wird die Gültigkeit eines Schiedsspruchs dadurch ausgeschlossen, daß die Schiedsrichter nur eine Teilentscheidung, mit deren Erlassung sie ihre Tätigkeit beendigen wollten, getroffen haben?
Haben diejenigen Baptistengemeinden, denen auf Grund des preußischen Gesetzes vom 7. Juli 1875 (G.S. S. 374) Korporationsrechte erteilt worden sind, im Bereich des preußischen Allgemeinen Landrechts Anspruch darauf, daß sie in Ermangelung eigener Begräbnisplätze die Kirchhöfe anderer Kirchengemeinden benutzen dürfen?
Unterliegt eine Aktie, welche durch einen nachträglichen Vermerk als Vorzugsaktie infolge Zuzahlung bezeichnet ist, deshalb einer Stempelabgabe nach Maßgabe der Tarifst. 1a zum Reichsstempelgesetz vom 14. Juni 1900, weil ihr Nennwert durch die in Ansehung der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens erworbenen Vorzugsrechte geändert worden sei?
1. Hat der Arbeitnehmer, dem wegen ungenügender Verwendung von Versicherungsmarken die Invalidenrente abgesprochen ist, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber?
2. Ist dessen Haftung für die Unterlassung aus dem Dienstvertrage herzuleiten, oder auf § 823 B.G.B. zu gründen? Anwendung des § 242 B.G.B.
3. Notwendigkeit einer Angabe über den Betrag der vom Kläger bezogenen Unfallrente.