Zum Begriffe "gewerbsmäßig" in § 4 des Patentgesetzes vom 7. April 1891. Ist die Benutzung einer patentierten Läutevorrichtung für die Glocken einer Kirche seitens der Kirchengemeinde eine gewerbsmäßige?
Zur Frage, ob im Sinne des § 1 des Wettbewerbsgesetzes eine unrichtige Angabe tatsächlicher Art geeignet sei, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Kann insbesondere dieses Erfordernis schon dann als gegeben erachtet werden, wenn dem Publikum das von ihm in der unrichtigen Angabe gefundene Angebot günstiger zu sein scheint, als es bei Berücksichtigung der Unrichtigkeit der Angabe in Wirklichkeit ist? Liegt ferner dieses Erfordernis nur dann vor, wenn die von dem Täter ausgehende, in seiner Mitteilung an einen größeren Personenkreis enthaltene unrichtige Angabe für sich allein schon und ohne das Hinzutreten anderer Umstände geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen; oder darf bei Prüfung dieses Erfordernisses außer der unrichtigen Angabe des Täters auch eine bei dem Publikum bereits vorhandene, von dem Täter nicht verursachte Kenntnis gewisser Umstände berücksichtigt werden?
Umfang des Begründungszwanges für Revisionsangriffe, wenn in dem angefochtenen Urteile ungeachtet einheitlichen Klagantrages getrennte Entscheidungen über mehrere selbständige Streitpunkte enthalten sind.
1. Ist der Konkursverwalter zur Aufnahme des Prozeßverfahrens befugt, wenn der Gemeinschuldner den Klaganspruch nach der Rechtshängigkeit, aber vor der Eröffnung des Konkursverfahrens abgetreten hat?
2. Sind gegen den von einer Aktiengesellschaft erhobenen Anspruch auf Brandentschädigung Einwendungen des Versicherers, dahingehend, der Vorstand der Gesellschaft habe den Brand vorsätzlich angelegt, Rettung böswillig unterlassen, wissentlich falsche Angaben über den Schaden gemacht, zuzulassen?
1. Ist der Käufer einer Ware beim Vorliegen der Voraussetzungen des Notverkaufs gemäß § 379 Abss. 1 und 2 H.G.B. verpflichtet, bei Vermeidung des Verlustes der Berechtigung hierzu diesen Notverkauf alsbald vorzunehmen?
2. Ist ein mittels öffentlicher Versteigerung vorgenommener Notverkauf, bei welchem der ursprüngliche Käufer die Ware angesteigert hat, als ein gültiges, neues Kaufgeschäft anzusehen? Wer hat in bezug auf das letztere als Verkäufer zu gelten?
3. Kann der ursprüngliche Käufer, welcher bei einem gemäß §§ 379 Abs. 2, 373 Abs. 4 H.G.B. auf sein Betreiben mittels öffentlicher Versteigerung erfolgten Notverkauf die beanstandete Ware gekauft hat, wegen eines nachträglich entdeckten weiteren Mangels derselben einen nochmaligen Notverkauf auf Grund des ursprünglichen Kaufes vornehmen?
4. Ist die Befugnis des Käufers, gemäß § 379 Abs. 2 H.G.B. einen Notverkauf der beanstandeten Ware vorzunehmen, an die in Abs. 1 daselbst bestimmte Voraussetzung geknüpft, daß ihm die Ware auf Grund des in Frage stehenden Kaufvertrags von einem anderen Orte übersendet ist?
5. Können einem Notverkaufe, welcher trotz des Mangels einer oder mehrerer der in § 379 Abs. 1 H.G.B. bestimmten Voraussetzungen von dem Käufer vorgenommen ist, dennoch dann, wenn diesem ein Wandelungsrecht zugestanden hat, nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 flg. B.G.B.) Rechtswirkungen dem Verkäufer gegenüber beigelegt werden?
6. Kann ein auf einen zivilrechtlichen Grund gestützter Anspruch auf Ersatz der Kosten des Beweissicherungsverfahrens (§§ 485 flg. Z.P.O.) mittels Klage als selbständige Forderung zusammen mit dem Hauptanspruch geltend gemacht werden, wegen dessen das Beweissicherungsverfahren stattgehabt hat?
Wen trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Veränderung des ursprünglichen Wechselinhalts, wenn diese Veränderung offensichtlich, und der Zeitpunkt ihrer Vornahme für die Verpflichtung des aus dem Wechsel in Anspruch Genommenen entscheidend ist?
1. Besteht Anwaltszwang für den Antrag auf Änderung einer Entscheidung des Gerichtsschreibers durch das Prozeßgericht, wenn dieses nicht ein Amtsgericht ist?
2. Voraussetzungen der Erteilung eines Notfristzeugnisses; Inhalt eines solchen gegenüber Berufungsurteilen der Oberlandesgerichte seit der Zivilprozeßnovelle vom 5. Juni 1905.
3. Ist durch diese Novelle an den Voraussetzungen der Erteilung eines Notfrist- oder eines Rechtskraftzeugnisses durch den Gerichtsschreiber des Revisionsgerichts etwas geändert?
4. Umfang des Revisionsbegründungszwanges beim Vorliegen mehrerer selbständiger Ansprüche des Revisionsklägers.
Was ist zur Rechtswirksamkeit der Vereinbarung erforderlich, daß der Zessionar berechtigt sein soll, sich den Hypothekenbrief von dem Grundbuchamte aushändigen zu lassen?
1. Ist die Zusammenfassung mehrerer Tatsachen, über die der Eid zugeschoben worden ist, in einer Eidesnorm zulässig?
2. Auferlegung eines Parteieides durch Beweisbeschluß.
3. Unter welchen Voraussetzungen wird die Wirkung einer in erster Instanz erklärten Eidesweigerung in der Berufungsinstanz nach Maßgabe des § 533 Abs. 2 Z.P.O. beseitigt?