1. Wird durch die Einwilligung des Verletzten, insbesondere des Getöteten, in die an sich unerlaubte Handlung die Widerrechtlichkeit ausgeschlossen?
2. Gehören die Kosten der Überführung der Leiche nach einem entfernteren Orte zu den nach § 844 Abs. 1 B.G.B. zu ersetzenden Beerdigungskosten?
Berechnung der Revisionssumme, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung neben der rückständigen Stammeinlage eine im Gesellschaftsvertrage für den Zahlungsverzug vorgesehene Vertragsstrafe einklagt.
Kann der Verkaufswert von Häusern zum Zwecke der Fortsetzung der Enteignungsentschädigung in der Weise ermittelt werden, daß der Grund-, Gebäude- und kapitalisierte Ertragswert zusammengerechnet, von dieser Summe der Durchschnitt gezogen, und hiervon der Betrag der Abgaben und Lasten abgerechnet wird?
Sind wesentliche Teile einer Maschine, die als Ganzes wegen ihrer Kompliziertheit nicht gebrauchsmusterschutzfähig sein würde, zum Gebrauchsmusterschutze geeignet?
Hat die Bestimmung in einem Grundstückskaufvertrage, daß das Grundstück "mit allen Rechten und Lasten" verkauft werde, die Bedeutung, daß der Verkäufer von der Gewährleistung für etwaige Rechte Dritter am Grundstücke, z. B. Grunddienstbarkeiten, befreit sein soll?
1. Können die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft das Recht zur Führung und Übertragung der Firma im Verhältnis zueinander rechtswirksam als Individualrecht eines einzelnen Gesellschafters behandeln?
2. Kann die sich hieraus ergebende Verbindlichkeit als eine Gesellschaftsschuld konstituiert werden?
Ist die Revisionssumme vorhanden, wenn in dem mit der Revision angefochtenen Urteile über eine sich aus mehreren einzelnen Forderungen zusammensetzende Gesamtforderung von über 2500 M zuungunsten des Revisionsklägers erkannt, von diesem in der Revisionsbegründung und bei der mündlichen Verhandlung auch die Aufhebung des ganzen angefochtenen Urteils beantragt, aber die Revision nur bezüglich eines der mehreren Streitpunkte begründet worden ist, dessen Wert die Summe von 2500 M nicht erreicht?1
1. Werden durch ein nach § 17 Abs. 2 K.O. vom Konkursverwalter erklärtes Erfüllungsverlangen auch solche noch unerfüllte Ansprüche des anderen Teiles Masseforderungen, die zwar nicht unmittelbar den Vertragsgegenstand, auf den sich das Erfüllungsverlangen bezieht, betreffen, jedoch demselben Rechtsverhältnis, wie dieser Vertragsgegenstand, angehören?
2. Kann ein Streit darüber, ob und in welchem Maße die Konkursmasse zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger unzureichend ist, durch Prozesse zwischen den Massegläubigern und dem Konkursverwalter zum Austrage gebracht werden?
Zur Anwendung der Vorschrift in § 19 Abs. 1 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Auskunftspflicht der Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft.
Über den Begriff des Tierhalters. Ist eine Landwirtschaftskammer, die für Landwirte den direkten Absatz von Schlachtvieh an einen städtischen Schlachthof vermittelt, Tierhalter im Sinne des § 833 B.G.B.?