Kann der Erblasser rechtswirksam durch letztwillige Verfügung anordnen, daß sich der Pflichtteilsberechtigte eine unter Lebenden empfangene Zuwendung auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen habe? Inwieweit kann durch eine solche Anordnung wenigstens der Erbteil des Pflichtteilsberechtigten beschränkt werden? Zum Begriffe der Zuwendung.
1. Berechtigt der von dem einen Vertragsteile erklärte Rücktritt vom Vertrage nach § 326 B.G.B. dann, wenn der Rücktritt aus irgendeinem Grunde ungerechtfertigt ist, den anderen Vertragsteil, schlechthin und ohne weiteres nach § 326 a. a. O. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten?
2. Tragweite einer Aufforderung des Verkäufers an den Käufer, in bestimmter Frist die ihm vorbehaltene Verfügung über die Ware zu treffen und sie abzunehmen.
1. Bezieht sich bei Verträgen, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, die Ausnahmevorschrift des zweiten Satzes des § 817 B.G.B. nur auf solche Leistungen, welche die Parteien unmittelbar auf Grund eines solchen Vertrages einander gewähren, oder auch auf solche, die, wie die Bestellung eines Pfandes für eine aus dem Vertrage entspringende Forderung, als solche einem erlaubten Zwecke dienen?
2. Ist als Leistung, deren Rückforderung nach § 817 Satz 2 B.G.B. ausgeschlossen ist, wenn außer dem Empfänger durch die Annahme auch dem Leistenden durch die Gewährung der Leistung ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten zur Last fällt, nur die Gewährung eines solchen Vermögensvorteiles anzusehen, der dazu bestimmt ist, endgültig in das Vermögen des Empfängers überzugehen, oder auch eines solchen, der nur zu vorübergehenden Zwecken diesem zugeführt worden ist und der, soweit später kein Grund für seinen dauernden Übergang in das Vermögen des Empfängers eingetreten ist, schon seiner Natur nach zurückgewährt werden muß?
Was ist im Sinne der Tarifst. 1a des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 unter dem den Nennbetrag übersteigenden Ausgabewert der Aktien zu verstehen? Gilt als erster Erwerber das die Aktien zeichnende Konsortium, und kommen die von ihm bei der Zeichnung übernommenen Verpflichtungen für die Bemessung des Ausgabewertes in Betracht?
Gewährt das Pfandrecht an einem Gesellschaftsanteile dem Pfandgläubiger bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein Vorrecht vor dem erst später begründeten Pfandrecht eines anderen Gläubigers an dem Anspruche des Schuldners auf Herausgabe (oder Abtretung) der ihm nach dem Auseinandersetzungsbeschlusse zuzuteilenden Sachen oder Rechte?
Findet der § 74 H.G.B. auf einen Vertrag zwischen dem Kaufmanne und dem Handlungsgehilfen Anwendung, worin das Dienstverhältnis aufgelöst, und dem Handlungsgehilfen ein Wettbewerbsverbot auferlegt wird?
1. Begriff der Ablieferung im Sinne des § 456 H.G.B. und des Art. 30 des Berner Fracht-Übereinkommens.
2. Welche Verpflichtung ergibt sich für die Eisenbahn aus § 59 des Vereinszollgesetzes?
3. Welche Verpflichtung ergibt sich für die Zollbehörde aus der Ausfolgung zollpflichtiger Güter an sie im Zollschuppen der Eisenbahn?
Entsteht durch einen Beschluß, durch welchen das freisprechende Strafgericht zugunsten eines Angehörigen eines auswärtigen Staates, in dessen Ansehung nicht im Reichs-Gesetzblatte die Verbürgung der Gegenseitigkeit festgestellt ist, die Staatskasse zur Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft für verpflichtet erklärt, ein Anspruch des Ausländers gegen die Staatskasse auf solche Entschädigung?