1. Ist der Fall des § 717 Abs. 2 Z.P.O. gegeben, wenn das Berufungsgericht das auf Verurteilung des Beklagten lautende, für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil der ersten Instanz durch ein Urteil ersetzen will, das die Entscheidung des Rechtsstreites von einem Eide abhängig macht?
2. Gegenstand und Umfang des Ersatzanspruches des Beklagten im Falle des § 717 Abs. 2 Z.P.O.
1. Ist die Vorschrift des § 470 H.G.B. auf Fälle auszudehnen, in welchen die unrichtige Deklarierung des Absenders die Ursache ist, daß zu wenig Fracht oder Gebühren erhoben wurden?
2. Rechtliche Natur der Frachtzuschläge im Sinne des § 53 der Eisenbahnverkehrsordnung.
3. In welcher Frist verjähren diese Frachtzuschläge?
Steht den bei Auswahl des Vormundes nicht berücksichtigten Verwandten und Verschwägerten des Mündels die Beschwerde im eigenen, oder nur im Interesse des Mündels zu?
Kann darin, daß der Unternehmer im Prozesse das Vorhandensein der vom Besteller gerügten Mängel des verdungenen Werkes bestreitet, eine die Fristsetzung erübrigende Weigerung im Sinne des § 634 Abs. 2 B.G.B. gefunden werden?
Kann für den Fall, daß der Mietvertrag die Weitervermietung von der Erlaubnis des Vermieters abhängig macht, über ein bei Verweigerung der Erlaubnis eintretendes Kündigungsrecht des Mieters aber nichts bestimmt, eine Auslegungsregel dahin aufgestellt werden, daß im Zweifel als Wille der Vertragsteile anzusehen sei, das Kündigungsrecht solle ausgeschlossen sein?
Anwendung des § 143 A.L.R. I. 8 in einem Falle, wo das des Lichtschutzes bedürfende Zimmer sehr niedrig, und das Fenster ehr klein ist, so daß der obere Fensterrand unter der Augenhöhe eines aufrecht stehenden Menschen liegt.
Beurteilung der Vertretungsmacht des Kassierers einer Genossenschaft, die Bankgeschäfte betreibt, gegenüber den mit ihr in geschäftlichen Verkehr tretenden Personen. Gestaltung des Rechtsverhältnisses, wenn ein solcher Kassierer nach außen als zur Entgegennahme von Geldern für die Genossenschaft, nicht aber zum Abschlusse von Darlehnsverträgen ermächtigt zu gelten hatte und darlehnshalber eingezahlte Beträge für die Genossenschaft angenommen hat. Einwand der Genossenschaft, daß der Kassierer das so empfangene Geld unterschlagen habe.
Von welchem Zeitpunkte läuft die Frist zur Beschreitung des Rechtsweges nach § 30 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874, wenn der Bezirksausschuß einen den ursprünglichen Entschädigungsfeststellungsbeschluß ergänzenden Beschluß erlassen hat?
Kann, wenn Grundlage einer erlassenen einstweiligen Verfügung die gemäß § 23 des Patentgesetzes erfolgte Bekanntmachung einer Patentanmeldung war, und in der Berufungsinstanz zugunsten dessen, der die einstweilige Verfügung erwirkt hatte, erkannt worden war, vom Gegner die Revision darauf gestützt werden, daß nach Erlassung des Berufungsurteils vom Patentamte das Patent endgültig versagt worden sei?