1. Über die Art der Beweisführung und den Umfang der Beweislast des auf Feststellung des Nichtbestehens der blutmäßigen Abstammung klagenden vermeintlichen Vaters.
2. Kann die erbbiologische Untersuchung zur Ausschließung der Vaterschaft eines bestimmten Mannes auch in dem Falle führen, daß sich die Untersuchung außer auf das Kind und die Mutter nur auf ihn, nicht auf einen weiteren als Erzeuger etwa in Betracht kommenden Mann zu erstrecken vermag?
Galt die durch die Verordnung vom 17. November 1939 dem § 4 des Straftilgungsgesetzes als Abs. 4 angefügte Bestimmung, daß der Verurteilte im Falle der Tilgung des Vermerks über seine Verurteilung im Strafregister jede Auskunft über die Tat und über die Strafe verweigern und sich, soweit nicht eine andere, noch nicht getilgte Verurteilung entgegensteht, als unbestraft bezeichnen darf, schon im Jahre 1933 als Rechtsgrundsatz?
Ist der Vertragsteil, der eine in der Vertragsurkunde enthaltene Erklärung rechtsgeschäftlichen Inhalts nicht ernst gemeint und irrigerweise angenommen hat, der Vertragsgegner sei mit ihm über die Nichternstlichkeit einig, an diese Erklärung gebunden?
Ist der Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen den Willen des Kranken befugt? Gelten dabei für Krankenkassenversicherte besondere Grundsätze? Von welcher Bedeutung ist es, daß die Einwilligung durch Drohung oder durch Unterlassung der notwendigen Belehrung erlangt worden ist?
1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine Amtspflicht verletzende Verwaltungsmaßnahme von dem Geschädigten im Verwaltungsstreitverfahren angegriffen worden ist?
2. Ist die Verjährung gehemmt, wenn dem Verletzten, obwohl er gegen die Versagung des Armenrechts durch das Landgericht zweieinhalb Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist Beschwerde eingelegt hatte, zur Zeit dieses Ablaufs ein Anwalt deshalb nicht zur Verfügung stand, weil die Beschwerdeentscheidung, durch die das Armenrecht bewilligt wurde, erst später erging?
1. Ist, wenn eine streitbefangene Forderung während der Rechtshängigkeit abgetreten worden ist, das Wiederaufnahmeverfahren gegen das im Rechtsstreit ergangene rechtskräftige Urteil gegen den Abtretenden oder den Abtretungsempfänger zu richten?
2. Können Anfechtungsgründe, die nach der Erhebung der Restitutionsklage entstanden sind, im anhängigen Wiederaufnahmeverfahren geltend gemacht werden?
3. Muß ein erst nach der Erhebung der Restitutionsklage entstandener Anfechtungsgrund innerhalb der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO. geltend gemacht werden?
1. Wie wirkt die im Krieg angeordnete Verdunkelung auf die Betriebsgefahr der Straßenbahn und auf die Sorgfaltpflicht des Fahrgastes ein?
2. Zum Begriff des mitwirkenden Verschuldens.
Kann der Gläubiger, dessen Antrag auf Verhängung von Zwangsmaßnahmen zur Erzwingung einer Rechnungslegung vom Vollstreckungsgericht abgewiesen worden ist, auf Feststellung klagen, der Schuldner habe seine Pflicht zur Rechnungslegung bisher nicht erfüllt, oder steht dem die Rechtskraft der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts entgegen?
1. Wie weit ist im Verletzungsstreit bei völliger Vorwegnahme der Erfindung ein Patent einzuschränken, dessen Erfindungsgegenstand weiter ist als die beschriebenen Ausführungsbeispiele?
2. Ist eine an sich offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung um deswillen nicht neuheitsschädlich, weil sie unter Bruch einer Geheimhaltungspflicht oder unter Ausnutzung eines solchen Bruches geschehen ist?
3. Wird eine Vorbenutzung der Erfindung, die der Erfinder gegenüber Geheimhaltungspflichtigen vornimmt, nachträglich dadurch offenkundig, daß der Erfinder später die Verpflichteten von der Schweigepflicht entbindet und diese nun die Erfindung preisgeben?
1. Ist auch beim Einbiegen nach rechts in eine andere Straße ein Fall der Vorfahrt gegeben?
2. Über die Begriffe des Überholens und des Vorbeifahrens im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
3. Verbietet die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 StrVO., wonach die Führer von Fahrzeugen die linke Seite der Fahrbahn nur zum Überholen benutzen dürfen, die Benutzung der linken Seite zum Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen?