1. Zur hilfsweise erklärten Aufrechnung. 2. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB. auch gegenüber einem vertraglichen Anspruch, der auf einem den Tatbestand der vorsätzlichen unerlaubten Handlung verwirklichenden Sachverhalt beruht, wenn der Anspruch aus unerlaubter Handlung selbst nicht ausdrücklich verfolgt wird oder wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden kann?
1. Sind Angehörige des früheren polnischen Staates, die im Deutschen Reiche wohnen, aber nicht dem deutschen Volkstume zugehören, staatenlos geworden?
2. In welchem Zeitpunkte haben sie ihre frühere Staatsangehörigkeit verloren?
3. Zur Frage des für die Scheidung ehemaliger polnischer Staatsangehöriger maßgebenden Rechts.
4. Kann das Revisionsgericht unter Umständen dahingestellt lassen, welches Recht für die Scheidung maßgebend ist?
1. Ist für die Klage auf Zahlung des Mietzinses und auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache auf Grund eines Mietvertrages, den der Leistungspflichtige auf Verlangen der Bedarfsstelle mit einem Dritten über eine bewegliche Sache gemäß § 3 b Nr. 1 des Reichsleistungsgesetzes abgeschlossen hat, der Rechtsweg zulässig?
2. Steht, falls dieser Mietvertrag nichtig ist, dem Leistungspflichtigen gegen den Dritten wegen des Gebrauchs der Sache ein im ordentlichen Rechtswege verfolgbarer Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu?
1. Befinden sich die dem Angehörigen eines Feindstaates gehörigen Güter an Bord des in einem ausländischen Hafen liegenden deutschen Schiffes im Inland im Sinne des § 4 I Nr. 1 FeindVermVO.?
2. Ist die Klage eines Dritten auf Herausgabe von Gegenständen, auf deren Herausgabe der Angehörige eines Feindstaates einen Anspruch im Sinne des § 4 I Nr. 5 FeindVermVO. hat, eine Verfügung über die Gegenstände?
3. Welche Wirkung hat ein Ausschlußurteil, durch das ein mit Blankoindossament versehenes Konnossement gemäß der Verordnung vom 4. Oktober 1939 für kraftlos erklärt wird, für und gegen den Antragsteller und andere Personen? Ist darauf von Einfluß, daß das Ausschlußurteil von einem Nichtantragsberechtigten erwirkt worden ist?
4. Ist die ausländische, als selbständige Rechtspersönlichkeit bestehende Tochtergesellschaft Besitzdienerin der deutschen Muttergesellschaft für Konnossemente, die ihr von dieser zur Weiterleitung übersandt worden sind?
5. Hat die Verordnung vom 4. Oktober 1939 mehr als eine nur verfahrensrechtliche Bedeutung?
6. Sind die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Voraussetzungen, unter denen es gegen die guten Sitten verstößt, sich eines unrichtigen Urteils zu bedienen, auch auf das Gebrauchmachen von einem Ausschlußurteil anzuwenden?
1. Müssen die Sperrfristen für Anträge auf Aufhebung der Fürsorgeerziehung schon abgelaufen sein, wenn der Antrag gestellt wird?
2. Muß ein verfrühter Antrag auf Aufhebung der Fürsorgeerziehung stets als unzulässig verworfen werden?
3. Kann ein Antrag auf Aufhebung der Fürsorgeerziehung auch dann nicht vor Ablauf eines Jahres seit der Rechtskraft des sie anordnenden Beschlusses zugelassen werden, wenn in irriger Annahme bereits eingetretener Rechtskraft mit der endgültigen Fürsorgeerziehung schon vorher begonnen worden ist?
Gilt das Preiserhöhungsverbot des § 1 Abs. 1 der Preisstopverordnung vom 26. November 1936 auch für Verträge aus der Zeit vor dem Stichtage vom 18. Oktober 1936, in denen die Höhe des Kaufpreises von einer am Zahlungstage geltenden Richtzahl abhängig gemacht ist, wenn der danach zu zahlende Preis höher wäre, als der nach jenem Stichtage berechnete?
1. Wird dem Erfordernis der Angabe des Entziehungsgrundes in der letztwilligen Verfügung dadurch genügt, daß der Ehegatte auf einen Scheidungsprozeß Bezug nimmt?
2. Über die Aufgabe des Richters im Streit über die Berechtigung der Pflichtteilsentziehung, wenn die Entziehung auf Scheidungsgründe gestützt ist.