Findet die Vorschrift des §. 68 Abs. 2 C.P.O. auch dann Anwendung, wenn die Zulässigkeit der Nebenintervention nicht in einem besonderen Zwischenurteile ausgesprochen, die Entscheidung vielmehr mit dem Endurteile in der Hauptsache verbunden ist?
1. Ist der Gerichtsvollzieher befugt, von ihm gepfändete Sachen ohne Anweisung des Gläubigers und ohne Anordnung des Gerichtes als für den Schuldner unentbehrlich wieder freizugeben?
2. Erwirbt der Gläubiger durch die Pfändung solcher Sachen, welche gesetzlich der Pfändung nicht unterworfen sind, ein Pfandrecht?
Kann der Konkursverwalter, welcher eine vor Eröffnung des Konkurses gegen den Gemeinschuldner vollstreckte Pfändung auf Grund des §. 23 K.O. anficht, bei dem Gerichte klagen, in dessem Bezirke die Zwangsvollstreckung erfolgt ist, wenn die Klage vor dem Verkaufe der gepfändeten Sachen erhoben wird?
1. Über die Behauptungs- und Beweislast für den Grund der Ehezerrüttung, wenn ein Ehegatte seine Familie verlassen und ehebrecherische Beziehungen aufgenommen, also sich so verhalten hat, daß dadurch auch eine gesunde Ehe zerstört werden konnte.
2. Über die Pflicht des Gerichts, bei der Prüfung des Widerspruchs des aus § 55 EheG. verklagten Ehegatten gegen die Scheidung den eigentlichen Grund der Ehezerrüttung zu erforschen und dabei alle Anhaltspunkte zu beachten, die sich aus der Entwicklung der Ehe ergeben.
3. Können auch unverschuldete Umstände, die zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben, für die sittliche Rechtfertigung ihrer Aufrechterhaltung oder Lösung bedeutsam sein?
4. Geben die Belange minderjähriger Kinder unter allen Umständen den Ausschlag für die Aufrechterhaltung der Ehe?
1. Welche Anforderungen sind bei der Eheaufhebung wegen Irrtums über die rassische Zugehörigkeit des anderen Ehegatten an den Nachweis seiner Abstammung zu stellen?
2. Kann der Ehegatte, der bei der Eheschließung die fremdblütige Abstammung des anderen kannte, die Aufhebung der Ehe trotzdem begehren, wenn er von den Auswirkungen der Rasseverschiedenheit keine hinreichende Vorstellung hatte?
3. Wird die Aufhebung der Ehe wegen Irrtums dadurch ausgeschlossen, daß der Ehegatte, nachdem er seinen Irrtum erkannt hat, bereit ist, von der Lösung des Ehebandes abzusehen, zugleich aber die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft ablehnt?
Wird die Ehescheidung wegen Unfruchtbarkeit stets dadurch ausgeschlossen, daß die Unfruchtbarkeit in Erfüllung der Franen- und Mutterschaftspflicht eingetreten ist?
Bedarf es der Anlegung eines Grundbuchblatts auf den Namen des veräußernden bisherigen Eigentümers, wenn ein buchungsfreies Grundstück an einen vom Buchungszwang nicht befreiten Erwerber übergehen soll?
1. Genügt bei Beschränkung der Berufung auf die rechtliche Nachprüfung die Bezugnahme auf Ausführungen aus dem ersten Rechtszug als Berufungsbegründung?
2. Ist eine nicht vom Berufungsanwalt herrührende und von ihm nicht unterzeichnete Anlage (Rechtsgutachten), die seiner den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO. inhaltlich nicht genügenden Begründungsschrift beigefügt und mit ihr zugestellt worden ist und auf die sich der Berufungsanwalt in der Begründungsschrift bezieht, beachtlich, weil sie -- allein oder im Zusammenhange mit der Begründungsschrift -- inhaltlich den Anforderungen jener Gesetzesbestimmung genügt?
Haftet derjenige, der das Arbeitsgerät für eine auszuführende Arbeit zu stellen hat, für die Beschaffenheit des Gerätes außer seinem unmittelbarem Vertragsgegner auch den Hilfskräften, die dieser mit seinem Wissen und Wollen heranzieht?