1. Zur Frage der Anfechtung der "gemischten Schenkung". 2. Wann ist eine Veräußerung nach sudetendeutschem Recht wegen Vermögensverschleuderung anfechtbar?
Stehen einer Person, die wegen einer im Betriebe der Reichsbahn erlittenen Dienstbeschädigung Versorgungsansprüche nach dem Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetze hat, daneben gegen die Reichsbahn Ansprüche nach bürgerlichem Recht oder nach den Haftpflichtgesetzen zu?
1. Bezieht sich die Übergangsbestimmung des § 95 Satz 2 EheG. auch auf Fälle, in denen die Scheidung von vornherein gemäß § 58 Abs. 2 EheG. ausgeschlossen gewesen wäre, wenn bei Eintritt der Unfruchtbarkeit das Ehegesetz schon gegolten hätte?
2. Sind, wenn der Tatrichter zum Hilfsgrunde sachlich Stellung nimmt, obwohl er der Klage schon aus dem Hauptgrunde stattgegeben hat, damit ohne weiteres die zum Hilfsgrunde getroffenen Feststellungen fehlerhaft?
1. Zur Besetzung des Gerichts in Vertragshilfesachen nach der Verordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 20. April 1940.
2. Welche Rechtsnatur haben die in § 3 Abs. 1 und 2 das. vorgesehenen Fristen? Gibt es gegen ihre Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder sonstige Nachsicht des Gerichts?
1. Hängt die Zulässigkeit des Abwicklungsverfahrens nach der Verordnung vom 20. April 1940 davon ab, ob das Bestehen des abzuwickelnden Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig ist? Welche Bedeutung hat es für den Verlauf des Abwicklungsverfahrens, wenn es insoweit an einem Einverständnis der Parteien fehlt?
2. Inwieweit ist das Vertragshilfegericht im Abwicklungsverfahren an Anträge der Parteien gebunden?
1. Steht einem Verfahren nach der Verordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 20. April 1940 entgegen, daß sich die Parteien schon vor Stellung des Antrages über einzelne Punkte der zu regelnden vertraglichen Beziehungen geeinigt haben?
2. Gehört ein Bauvertrag über die Herstellung eines Entwässerungsgrabens zu den in § 1 Abs. 2 der Verordnung genannten Lieferverträgen?
1. Beginnt der Lauf der Klageausschlußfrist des § 143 Abs. 1 DBG. auch dann 6 Monate nach Zugehen des Antrages des Beamten, wenn der beantragte Vorentscheid während dieses Zeitraums ergangen, aber nicht formgerecht zugestellt worden ist?
2. Welche Stelle ist in Preußen vor dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Vereinheitlichung im Behördenaufbau vom 5. Juli 1939 für Lehrpersonen an nichtstaatlichen öffentlichen Schulen oberste Dienstbehörde im Sinne des § 143 DBG. gewesen?
1. Hat § 96 Satz 1 EheG. die Rechtskraft eines früher ergangenen Unterhaltsurteils kraft Gesetzes beseitigt?
2. Zur Anwendung des § 323 ZPO. auf den Fall einer Gesetzesänderung.
Kann der Wechselschuldner dem Indossatar eines Wechsels Einwendungen aus der Person des Indossanten schon deshalb wirksam entgegenhalten, weil der Indossatar vor oder zugleich mit dem Wechsel auch die Forderung aus dem Wechselgrundgeschäft durch Abtretung erworden hat?
1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt es gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn ein Gewerbetreibender, dem die Ausübung des Gewerbes nach § 35 GewO. polizeilich untersagt ist, dem Verbote zuwiderhandelt?
2. Kann ein Gewerbetreibender mit der Behauptung, seine Tätigkeit laufe einem gegen ihn erlassenen polizeilichen Verbote zuwider, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Polizeibehörde ein Einschreiten gegen ihn abgelehnt hat, weil die beanstandete Tätigkeit nicht unter das Verbot falle?