Welche Bedeutung hat es für den Umfang des Vorbenutzungsrechts, daß der Vorbenutzer sich im Besitz eines allgemeinen, über die vorbenutzte Ausführungsform hinausgehenden Erfindungsgedankens befunden hat, der dann einem anderen durch ein Patent geschützt worden ist?
Müssen die von preußischen Gemeinden oder Gemeindeverbänden errichteten Sparkassen, die gemäß der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 6. Oktober 1931 zu Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit umgestaltet worden sind, in das Handelsregister eingetragen werden?
1. Kann gegen eine Klage auf Feststellung des Bestehens einer Ehe mit Erfolg eingewendet werden, daß die Ehe nichtig sei?
2. Kann der Vertreter der Obrigkeit bei der Trauung, der zur Entgegennahme der Willenserklärung der Brautleute bereit ist, sich auf einen seinem äußeren Verhalten entgegengesetzten, inneren Vorbehalt berufen?
1. Setzt die Scheidung gemäß § 50 EheG. voraus, daß mit einer künftigen Wiederholung des ehewidrigen Verhaltens des beklagten Ehegatten zu rechnen ist?
2. Zur Anwendung des § 54 EheG.
Ist es für die Bewilligung des Armenrechts von Bedeutung, wenn die das Armenrecht nachsuchende Partei deutscher Staatsangehörigkeit im Auslande lebt und die gegen einen Inländer gerichtete streitige Forderung im Ausland ohne die Genehmigung der deutschen Devisenbehörde an eine ausländische Handelsgesellschaft abgetreten, auch den Gegenwert dafür empfangen hat und wenn beide im Auslande diese Abtretung dergestalt als wirksam vollzogen behandeln, daß der Partei an der Forderung keine Rechte mehr zustehen sollen?
Welches Oberlandesgericht hat über den Rekurs gegen den Beschluß eines Landgerichts zu entscheiden, durch den die Streitanmerkung im Grundbuche bewilligt worden ist?
1. Ist die Rücknahme der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand, die nach dem 1. Juli 1937, dem Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes, erklärt wird, nach altem oder nach neuem Rechte zu beurteilen, wenn die Versetzung selbst unter altem Recht ausgesprochen war?
2. Schließt das Deutsche Beamtengesetz die Anfechtung der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in rechtsähnlicher Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts aus?
1. Ist die Revision zulässig, wenn im ersten Rechtszuge trotz ausschließlicher Zuständigkeit des Landgerichts ein Amtsgericht, im zweiten Rechtszug ein Oberlandesgericht entschieden hat?
2. Liegen den mit der Neugestaltung der Städte Berlin und München betrauten Behörden Amtspflichten gegenüber den Hauseigentümern ob, die Ersatzwohnraum für die aus abgerissenen Häusern verdrängten Mieter zur Verfügung halten müssen?
1. Über die Feststellung des Vorhandenseins und der Rechtskraft eines in Spanien gegenüber deutschen Staatsangehörigen ergangenen Scheidungsurteils.
2. Ist mit Spanien für die Anerkennung von Scheidungsurteilen die Gegenseitigkeit verbürgt?
3. Welcher Zeitpunkt ist bei Gestaltungsurteilen für die Beurteilung maßgebend, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist?
Hat das Reichsgericht das zuständige Gericht zu bestimmen, wenn Gerichte des Altreichs und der Ostmark über ihre Zuständigkeit in einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit streiten?