Können zum Betriebe eines Bergwerkes ausgeschriebene Beiträge (Zubußen) im Konkurse eines Gewerken als Massekosten (§. 51 Nr. 2 K.O.) nur dann angesehen werden, wenn sie nach Eröffnung des Konkurses ausgeschrieben oder eingefordert worden sind?
1. Unterliegt die Befriedigung, welche der Gläubiger durch die Versteigerung der für ihn gepfändeten Gegenstände erlangt hat, der Anfechtung aus §. 23 K.O., wenn die Pfändung selbst in unanfechtbarer Weise erfolgt war?
2. Ist die Anfechtung einer Pfändung auf Grund der Nr. 2 des §. 23 K.O. dann ausgeschlossen, wenn der Gläubiger vor Eröffnung des Konkurses durch die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände Befriedigung erhalten hat?
Welcher Ortsgebrauch ist bezüglich der Frage entscheidend, ob dem Kommissionäre ein Recht auf die in Art. 371 Abs. 2 H.G.B. vorgesehene Auslieferungsprovision zusteht?
Hat die Bestimmung in §. 36 Abs. 4 des Reichsgesetzes vom 21. Dezember 1871, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentumes in der Umgebung von Festungen, die Bedeutung, daß dadurch, ohne Rücksicht auf das partikulare Recht, das Grundstück, wegen dessen Entwertung eine Rente zuerkannt worden ist, zum Träger des Forderungsrechtes gemacht wird, oder hat sie nur die Bedeutung, daß die Eintragung im Rayonkataster die formale Voraussetzung für die Verfolgung des Anspruches gegen den Fiskus ist?
1. Steht bei der einfachen Kommanditgesellschaft dem Gesellschaftsgläubiger ein direktes Klagerecht gegen den Kommanditisten zu?
2. Ist der Kommanditist dem Gesellschaftsgläubiger gegenüber befugt, zur Begründung der behaupteten Erfüllung seiner dem Eintrage entsprechenden Einlagepflicht von ihm ausgelegte Gründungskosten zur Aufrechnung zu bringen, deren Betrag bei Errichtung der Gesellschaft von dem persönlich haftenden Gesellschafter ihm gegenüber als Gesellschaftsschuld anerkannt worden ist?
1. Kann auch für solche Forderungen, welche schon vor dem 1. Oktober 1879 entstanden sind, das in §. 54 K.O. vorgesehene Vorzugsrecht in Anspruch genommen werden?
2. Findet Ziff. 5 dieses Paragraphen auch auf Ersatzforderungen der Kinder des Gemeinschuldners Anwendung, welche denselben zustehen, weil das Sondergut der Ehefrau des Gemeinschuldners bei deren Tod nicht mehr vollständig vorhanden war?
1. Ist auf die einem Beamten wegen einer beim Betriebe der Eisenbahn erlittenen Körperverletzung nach dem Reichshaftpflichtgesetze zu zahlende Rente die demselben gesetzlich zustehende und gewährte Pension anzurechnen?
2. Sind bei Berechnung der dem verletzten Beamten zu zahlenden Rente die von demselben zur Beamtenpensions- und Unterstützungskasse zu leistenden Beiträge von dem von ihm zur Zeit des Unfalles bezogenen Gehalte in Absatz zu bringen?
3. Hat der Verletzte, welcher eine nach dem zur Zeit des Unfalles gehabten Verdienste bemessene Rente auf Lebenszeit fordert, zu beweisen, daß er diesen Verdienst voraussichtlich dauernd gehabt haben würde?
4. Anschließung an eine innerhalb der Revisionsfrist vom Gegner erklärte Anschlußrevision.
Hat die Nichtigkeitserklärung eines Patentes schon an sich die rechtliche Folge, daß ein bezüglich desselben abgeschlossener Lizenzvertrag als von Anfang an nichtig zu betrachten und deshalb der Erteiler der Lizenz zur Rückerstattung der bis zur Nichtigkeitserklärung für die Lizenzgewährung empfangenen Leistungen zu verurteilen ist?
1. Unterschied zwischen der Erklärung des Käufers, vom Vertrage zurückzutreten, und der Erklärung, sich für rückständige Lieferungen decken zu wollen.
2. Berechtigt bei einer einheitlichen, in Raten zu erfüllenden Lieferung der Verzug des Verkäufers mit einer oder einigen Raten den Käufer zu einer Teilung des Vertrages in der Weise, daß er für die verfallenen und einen Teil der künftig verfallenden Raten sofort Schadensersatz anstatt Erfüllung fordert und bezüglich eines Restes auf Lieferung besteht?