Darf der Berufungsrichter über den Einwand des Berufungsbeklagten, daß er vor Einlegung des Rechtsmittels den Berufungskläger in der Hauptsache befriedigt habe, beim Bestreiten des Einwandes seitens des Berufungsklägers Beweis erheben und, wenn der Beweis erbracht wird, die Berufung in der Hauptsache und wegen der Entscheidung über die Kosten als unzulässig verwerfen?
Kann im Ehescheidungsprozesse Berufung mit Erfolg erhoben werden, wenn bei der Verhandlung vor dem Landgerichte die Vertreter der Streitteile sich zu dem Antrage vereinigt haben, die Ehe zu trennen, keinen Teil für den überwiegend schuldigen zu erklären und die Kosten jeder Partei zur Hälfte aufzulegen, und das Landgericht diesem Antrage gemäß erkannt hat?
Voraussetzungen der Ehescheidung auf Grund gegenseitiger Einwilligung. Grenzen des Gebundenseins der Partei an die Erklärungen und Anträge ihres Vertreters im Ehescheidungsprozesse.
Kann über die Schuldfrage im Ehescheidungsprozesse zwischen den Parteien ein bindendes Abkommen geschlossen werden?
Wird der Urkundenprozeß dadurch unstatthaft, daß der durch Wechsel und Protest legitimierte Wechselkläger, welcher die Forderung aus dem Wechsel durch Cession abgetreten und ebenso wie der Cessionar dem Wechselschuldner hiervon Anzeige gemacht hat, auf den von dem beklagten Wechselschuldner hieraus erhobenen Einwand die Rückcession erst nach der Klagerhebung beibringt?
Kann die Anfechtung der Gültigkeit des Schiedsvertrages mit der Behauptung, daß das Geschäft, welches die Schiedsvertragsklausel enthält, als ein reines Differenzgeschäft ungültig sei, noch einwandsweise gegen den Anspruch auf Vollstreckung des Schiedsspruches geltend gemacht werden, nachdem der Beklagte sich bei dem Schiedsgerichte eingelassen hat, ohne sie dort geltend zu machen?
Bewirkt die Eintragung einer Vormerkung auf dem Grundstücke des Schuldners behufs Sicherung eines vom Gläubiger eingeklagten persönlichen Anspruches, daß das Grundstück zu einer in Streit befangenen Sache im Sinne der §§. 665. 236 C.P.O. wird?
Kann der Kläger auf Grund eines Urteiles, welches den Beklagten zu einer Leistung nach seiner Wahl schuldig erklärt, jede der im Urteile gedachten Alternativen zur Zwangsvollstreckung bringen? Muß der Beklagte die Einrede, er habe eine andere als die vom Kläger geforderte Leistung gewählt und erfüllt, im Wege der Klage (§. 686 C.P.O.) geltend machen?
Wird, wenn eine Klage aus einer unerlaubten Handlung in dem Gerichtsstande des §. 32 C.P.O. erhoben wird, das angerufene Gericht dadurch zuständig, auch über einen eventuell beigefügten anderen Klagegrund (Vertrag oder Quasikontrakt) zu entscheiden?
1. Gerichtsstand des §. 24 C.P.O. Dessen Begründung bei der redhibitorischen Klage durch Berufung auf das Eigentum des beklagten Verkäufers an der vom Käufer wegen später entdeckter Mängel zur Verfügung gestellten Ware oder auf den Anspruch des Verkäufers auf Herausgabe der Dispositionsware.
2. "Streitige Verpflichtung" im Sinne des §. 29 C.P.O. bei Klagen auf Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises wegen nachträglich hervorgetretener Mängel der übersendeten Ware.