1. Bedarf es zur Entstehung einer offenen Handelsgesellschaft der Eröffnung des Geschäftsbetriebes unter einer gemeinschaftlichen Firma?
2. Kann eine Entscheidung im Sinne der §§ 133, 140 HGB. nur im Wege der Klage oder Widerklage oder auch im Wege der Einwendung herbeigeführt werden?
3. Finden auf die offene Handelsgesellschaft, die ihre Tätigkeit nach außen noch nicht begonnen hat, die Bestimmungen der §§ 320 flg. BGB. Anwendung?
1. Kann im Eisenbahnfrachtrecht eine Teilung des Schadens nach § 254 BGB. auch dann stattfinden, wenn nach Lage des Falles die Bahn ohne Verschulden für Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes haftet und daneben ein Verschulden des Absenders gegeben ist?
2. Kann ein Verschulden des Absenders darin gefunden werden, daß er seine Ware, um sie der Gefährdung durch Aufruhr zu entziehen, der Bahn zur Beförderung in sichere Gebietsteile aufgibt, obgleich er sich sagen muß, daß auch die Beförderung eine Gefährdung mit sich bringt?
1. Rechtsnatur und Umfang der Verpflichtungen einer Stadtgemeinde unbemittelten Kranken gegenüber, welche in ihren Krankenhäusern unentgeltliche ärztliche Behandlung, sei es allein, sei es neben freier Wohnung und Kost erhalten.
2. Haftet eine Stadtgemeinde für den solchen Kranken durch Verschulden ihrer Ärzte oder Wärter bei der Behandlung oder Pflege zugefügten Körper- oder Gesundheitsschaden?
3. Finden die im § 847 und die im § 844 BGB. für das Privatrecht ausgesprochenen Grundsätze auch auf öffentlichrechtliche Verhältnisse Anwendung?
Kann der Gläubiger, der vor der Konkurseröffnung über das Vermögen seines Schuldners gegen diesen ein rechtskräftiges vollstreckbares Urteil erlangt hat, nach Beendigung des Konkursverfahrens, in dem seine Forderung angemeldet und zur Konkurstabelle festgestellt wurde, auf den früher erwirkten Vollstreckungstitel zurückgreifen?
1. Ist das Prozeßgericht, falls der Rechtsstreit in der Hauptsache infolge der Vorschriften des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 seine Erledigung gefunden hat, befugt, eine von der Vorschrift des § 82 AufwGes. abweichende Kostenverteilung vorzunehmen?
2. Wann ist ein Rechtsstreit im Sinne des § 82 AufwGes. erledigt?
Wann sind Bezeichnungen und Abbildungen eines durch Patent geschützten Gegenstandes wegen Ungenauigkeit im einzelnen geeignet, beim Betrachter Irrtum über das wirklich Patentierte zu erregen und den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen?
1. Kann ein Schiedsurteil im Einverständnis der Parteien auch von einem Einzelrichter erlassen werden?
2. Zur Frage der Gewährung des rechtlichen Gehörs.
Steht ein Handelsbrauch des Inhalts, daß die bezogene Bank durch die bloße Erklärung "der Scheck gehe in Ordnung" zugleich die Verpflichtung übernehme, den Scheck einzulösen und etwaigen hiermit nicht übereinstimmenden Erklärungen und Handlungen des Scheckausstellers keine Folge zu geben, mit den Grundsätzen des Scheckrechts in Einklang?
Ist der Papiermarkschaden, der sich in der Zeit des Währungsverfalls bei abstrakter Berechnung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus dem Unterschied des Vertragspreises und des Marktpreises der Ware am Stichtag ergab, nur dann aufwertbar, wenn der Verkäufer auch nach heutiger Anschauung damals zum Vertragspreise hätte liefern müssen, ohne seinerseits Aufwertung verlangen zu können?