Kann der Pächter einer Schankwirtschaft dem Verpächter gegenüber die Rechte aus § 537 in Verb. mit § 581 Abs. 2 BGB. geltend machen, wenn sein Unterpächter unter bewußtem Verstoß gegen die dem Pächter obliegende Gebrauchspflicht den Schankwirtschaftsbetrieb einstellt und auf die ihm erteilte Schankerlaubnis verzichtet und wenn alsdann dem Pächter die Schankerlaubnis, die er nunmehr für sich selbst nachsucht, mit Rücksicht auf die örtliche Lage der Pachträume nach § 1 Abs. 2 des Gaststättengesetzes wegen Fehlens eines Bedürfnisses versagt wird?
1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter als Liquidator, Klägerin sein, wenn der bisherige persönlich haftende Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft mit Aktiven und Passiven schon vor Klagerhebung unter Abfindung des bisherigen Kommanditisten übernommen hatte, dies aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden war?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Alleininhaber der Firma nachträglich als Kläger in den Rechtsstreit eintreten? Genügt es, wenn er sich zum Eintritt nur für den Fall bereit erklärt, daß seine in erster Linie aufrechterhaltene Rechtsauffassung, er könne noch namens der Kommanditgesellschaft in Liquidation klagen, vom Gericht nicht gebilligt wird?
1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliege, rechtlich zu würdigen? Kann dieser Einwand die Einrede der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit des deutschen Gerichts oder der Unzulässigkeit des Rechtswegs begründen?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann für ein dem ausländischen Staate nicht gehöriges, aber von ihm gechartertes Schiff die Immunität der Staatsschiffe in Anspruch genommen werden?
1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das Patentamt die Nichtigkeitsklage abgewiesen, im Patentanspruch aber zu dessen Klarstellung Änderungen vorgenommen hat?
2. Ist im Patentnichtigkeitsstreit eine erst nach Ablauf der in § 42 Abs. 1 PatG. vorgesehenen Frist eingelegte Anschlußberufung zulässig?
1. Kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer gegenüber dem Verletzten, der die Ansprüche des Versicherungsnehmers gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, mit Ansprüchen aufrechnen, die dem Versicherer gegen den Versicherungsnehmer zustehen, insbesondere wenn diese Ansprüche nicht dem Versicherungsvertrag entstammen?
2. Kann er die von ihm geschuldeten Leistungen in diesem letzten Falle zurückbehalten?
Ist die Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz fristgemäß gezahlt, wenn sie innerhalb der Frist auf das Postscheckkonto der Gerichtskasse eingezahlt und der mit dem Stempelaufdruck der Aufgabepostanstalt versehene Zahlkartenabschnitt rechtzeitig bei dem Berufungsgericht eingegangen, der Betrag dem Konto der Gerichtskasse aber erst nach Fristablauf gutgeschrieben worden ist?
1. Unterliegen die "bisherigen Bezüge", die den nach § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassenen Beamten auf die Dauer von drei Monaten belassen werden, der Angleichung nach Maßgabe der Vorschriften in den §§ 40flg. des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes vom 30. Juni 1933? Wer ist in Preußen das zur Vornahme der Angleichung zuständige Verwaltungsorgan? Inwieweit ist dort für die Bekanntgabe der unmittelbar auf Grund des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes vorgenommenen Angleichungsmaßnahmen eine bestimmte Form vorgeschrieben?
2. Ist das Preuß. Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts für die Hauptstadt Berlin vom 30. März 1931 revisibel?
Steht nach dem Preuß. Kommunalbeamtengesetz vom 30. Juli 1899 einem Gemeindebeamten, der von einer preußischen Stadtgemeinde zunächst zur Vorbereitung angestellt worden war, dann aber die vorgeschriebene, den Vorbereitungsdienst abschließende Prüfung nicht bestanden hatte und nach vorheriger Kündigung in nichtplanmäßiger Eigenschaft weiterbeschäftigt worden ist, bei Eintritt der Dienstunfähigkeit ein Anspruch auf Ruhegehalt zu?