Muß bei teilbarem Streitgegenstand die Berufungsbegründung sich auf alle Teile des angefochtenen Urteils erstrecken, für die eine Abänderung beantragt wird?
Unter welchen Voraussetzungen kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer dem Verlangen des Versicherungsnehmers, ihm Versicherungsschutz für die von Dritten gegen ihn erhobenen Ansprüche zu gewähren, den Einwand entgegensetzen, diese Ansprüche fielen nicht in den Versicherungsschutzbereich?
1. Ist bei der Berechnung des Arbeitseinkommens, nach dessen Höhe sich in den Fällen des § 844 Abs. 2 BGB. und des § 10 Abs. 2 KFG. das Maß der Unterhaltspflicht des Getöteten bemessen haben würde, der Betrag der sozialen Abgaben von dem mutmaßlichen Einkommen abzuziehen?
2. Wie ist das Maß des Unterhalts, zu dessen Gewährung der Getötete verpflichtet gewesen wäre, für jeden Unterhaltsberechtigten zu ermitteln?
Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils übergebene beglaubigte Abschrift insofern von der in abgekürzter Form erfolgten Ausfertigung des Urteils abweicht, als Unterschriften von Richtern fehlen und der Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle weggelassen ist?
Inwieweit können als Erfüllungsgehilfen des Vermieters gegenüber einem Mieter die anderen Mieter des Hauses oder ihre Hausangehörigen und Angestellten angesehen werden?
1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im Entstehen begriffenen Aktiengesellschaft auch begründet sein, wenn dies eine im Auslande zu errichtende Aktiengesellschaft ist?
2. Läßt sich in solchem Falle eine Haftung des Handelnden aus Art. 10 Satz 2 EG.z.BGB. in Verbindung mit § 54 Satz 2 BGB. herleiten?
3. Sind in der Revisionsinstanz die ehemals deutschen Rechtsnormen nachprüfbar, die in den an Polen abgetretenen oberschlesischen Gebieten als polnisches Recht in Geltung geblieben sind?
4. Kann die Revision darauf gestützt werden, daß die Entscheidung beruhe auf einer Verletzung der §§ 133, 157 BGB. bei der Auslegung von Verträgen, die nach ausländischem Recht zu beurteilen sind, und auf einer Verletzung der §§ 139, 286 ZPO. bei der Anwendung ausländischen Rechts?
5. Zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.
Hat derjenige, der bereits rechtskräftig als Vater des unehelichen Kindes im Sinne des § 1717 Abs. 1 BGB. festgestellt und zur Unterhaltszahlung verurteilt ist, ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, daß das Kind nicht von ihm abstamme?
Inwieweit ist beim Fehlen besonderer Vereinbarungen ein Bierverleger der Brauerei, von der er für den Betrieb seines Flaschenbiergeschäfts leihweise Bierflaschen und Flaschenträger erhalten hat, ersatzpflichtig, wenn er nach Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit das Geliehene nicht zurückgeben kann, weil es teils zu Bruch gegangen, teils von seinen Abnehmern nicht zurückgeliefert worden ist?
1. Steht den Eigentümern von Bienenvölkern, die durch Hüttenrauch vernichtet wurden, ein vom Verschuldensnachweis unabhängiger Aufopferungsanspruch zu?
2. Zum Verschuldensnachweis in solchem Falle.
1. Ist eine Klage auf Scheidung der Ehe dem Bande nach ausgeschlossen, wenn nach der nach österreichischem Recht erfolgten Scheidung der Ehe von Tisch und Bett der andere Ehegatte sich Eheverfehlungen hat zuschulden kommen lassen?
2. Gilt dies auch dann, wenn der klagende Ehegatte bereits vor dem Anschluß Österreichs die deutsche Reichsangehörigkeit erworben hat?
3. Ist in einem solchem Falle die Klage, auch wenn sie bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Ehegesetzes erhoben war, als unzulässig abzuweisen?