Nach welchem Eherecht ist seit dem 16. März 1939 die Scheidung (Trennung) einer Ehe deutscher Staatsangehöriger im Protektorat Böhmen und Mähren zu beurteilen?
Tritt mit der Beendigung der Fristhemmung auch die Beendigung der zum Nachweise für die Prozeßgebührzahlung gesetzten Frist selbst ein, wenn das Armenrechtsgesuch erst am letzten Tage der Frist eingereicht worden ist?
Müssen nach österreichischem Recht die Testamentszeugen für ein außergerichtliches mündliches Testament während der ganzen Zeit der Erklärung des letzten Willens anwesend sein?
1. Zur Darlegungs- und Beweispflicht des Klägers, der ein früheres Aufsichtsratsmitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen pflichtwidrigen Verhaltens in Anspruch nimmt.
2. Kann das Aufsichtsratsmitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das wegen pflichtwidrigen Verhaltens haftbar gemacht wird, zu seiner Entlastung geltend machen, der Aufsichtsrat sei mangels satzungsmäßiger Besetzung beschlußunfähig gewesen? Was kann das einzelne Mitglied eines beschlußunfähigen Aufsichtsrats tun, um eine Ergänzung des Aufsichtsrats herbeizuführen oder um den Geschäftsführer zu überwachen und zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten?
3. Unter welchen Voraussetzungen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung geschädigt, wenn trotz Überschuldung kein Konkursantrag gestellt worden ist?
4. Kann ein Gesellschafterbeschluß, durch den die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung erteilt, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sein?
1. Kann ein Gerichtsassessor (oder Assessor) vertretungsweise als Vorsitzender einer Zivilkammer tätig sein?
2. Ist eine unter seinem Vorsitz ausgeführte Beweiserhebung verfahrensrechtlich ordnungsmäßig?
3. Nimmt ein Soldat, der das ihm zu einer hoheitsrechtlichen Dienstfahrt anvertraute Kraftfahrzeug dazu benutzt, um damit zu eigenen Zwecken einen längeren, mit dem Dienstbefehle nicht zu vereinbarenden Umweg zu machen, eine Schwarzfahrt vor?
4. Handelt der Soldat unter solchen Umständen noch in Ausübung öffentlicher Gewalt?
1. Verstößt die entgeltliche Abgabe und Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis regelmäßig gegen die guten Sitten? Ist an der bisherigen Rechtsprechung auf diesem Gebiete festzuhalten?
2. Kann sich der Rechtsanwalt, der einen solchen Vertrag durch einen Bevollmächtigten abschließt, auch beim Fehlen der Voraussetzungen des § 166 Abs. 2 BGB. nicht darauf berufen, daß der Bevollmächtigte die eine Sittenwidrigkeit des Vertrages begründenden Umstände nicht gekannt habe, wenn er selbst sie gekannt hat?
1. Kann auch nach dem Deutschen Beamtengesetze der zur Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche der Beamten erforderliche Vorbescheid der "obersten Dienstbehörde" nach Klageerhebung, auch in höheren Instanzen noch, nachgebracht werden?
2. Können die Gerichte im Falle der Entlassung eines Beamten als Ehrenbeamten nachprüfen, ob der entlassene Beamte Ehren- oder Berufsbeamter war, und die ihm in dem letzten Falle zustehenden Versorgungsbezüge zusprechen?
1. Ist nach § 322 Abs. 2 ZPO. die Entscheidung, daß die Gegenforderung infolge der Aufrechnung nicht mehr besteht, bis zur Höhe des Betrages, für welchen die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft fähig?
2. Hat der im § 10 Abs. 2 BBG. bestimmte Stichtag des 1. März 1932 für jede Art von Gehaltsrückforderungen oder nur für die besondere im § 10 Abs. 1 BBG. vorgesehene Regelung Bedeutung?
1. Zur Rechtsnatur des Postscheckverhältnisses. 2. Kann der Postscheckkunde, obwohl ihm § 6 II der Postscheckordnung "alle Nachteile" aufbürdet, die aus dem Verlust oder dem sonstigen Abhandenkommen sowie aus dem Mißbrauch der Formblätter entstehen, von der Reichspost gemäß § 9 des Postscheckgesetzes Schadensersatz wegen der Ausführung verfälschter Überweisungen verlangen, sofern die Beamten des Postscheckamts die Fälschung fahrlässig nicht erkannt haben?
1. Was ist im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung unter Arbeitsfähigkeit zu verstehen? Wie ist die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (oder Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit) zeitlich und sachlich von der dauernden abzugrenzen? Inwieweit kommt es dabei auf das Maß der Behinderung des Versicherten in seinem Beruf oder seiner Beschäftigung an?
2. Kann der Versicherte auch für neue Dauerschäden, die sich erst nach Ablauf eines Jahres vom Unfalltag an ergeben, Invaliditätsentschädigung verlangen?