Kommt es für die zweite Voraussetzung des § 779 BGB. darauf an, daß der Streit oder die Ungewißheit, welche die Parteien durch den Vergleich beseitigen wollten und beseitigt haben, bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde?
1. Zum Begriff der Unbescholtenheit i. S. des § 1300 BGB. Welches Verhalten eines Mädchens bedingt ihren Verlust? Inwieweit kommt es darauf an, daß das unsittliche Verhalten Dritten bekannt geworden ist?
2. Zum Begriff der Hinterlist i. S. des § 825 BGB.
1. Wie wirkt sich die in § 9 Abs. 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (RGBl. I S. 175) -- VVG. -- vorgesehene Anwendung des § 8 das. auf Ruhestandsbeamte aus?
2. Unterliegt die Annahme der Dienstbehörde, daß auf einen Ruhestandsbeamten § 4 BBG. hätte angewendet werden können, wenn er beim Inkrafttreten des Gesetzes noch im Dienst gewesen wäre, der richterlichen Nachprüfung?
3. Ist die "besondere Entscheidung", welche die Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 6. Mai 1933 (RGBl. I S. 245) -- 3. DurchfVo. -- in Nr. 2 Abs. 1 b zu § 8 vorsieht, eine reine Ermessensentscheidung oder muß die dort bezeichnete Dienstzeit beim Vorliegen der Voraussetzungen dafür angerechnet werden?
1. Ist nach der Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache dem Erfordernis einer mündlichen Verhandlung für eine Entscheidung nach Lage der Akten genügt, wenn in dem Verfahren vor dem Berufungsgericht nur vor Erlaß des aufgehobenen Urteils mündlich verhandelt worden ist?
2. Ist im Anwaltsprozeß die Benachrichtigung von dem gemäß § 251a ZPO. angesetzten Verkündungstermin an den Prozeßbevollmächtigten zu richten?
3. Ist der Rechtszustand, daß im Falle der Aufhebung eines Berufungsurteils im späteren Verfahren auch das Revisionsgericht an die im ersten Revisionsurteil enthaltene rechtliche Beurteilung gebunden ist, durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Strafverfahrens und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 28. Juni 1935 geändert worden?
4. Hat das Revisionsgericht das Urteil auch sachlich-rechtlich zu prüfen, wenn nur eine Verfahrensrüge ordnungsmäßig erhoben, aber unbegründet ist?
5. Enthält der Übergang von einem auf § 847 BGB. gegründeten Anspruch zu einem vermögensrechtlichen Schadensersatzanspruch eine Klagänderung?
6. Ist eine vom Berufungsgericht hilfsweise gegebene sachlichrechtliche Begründung in der Revisionsinstanz zu prüfen, wenn das Berufungsgericht die Klagänderung ohne Rechtsirrtum bejaht hat?
Haftet das Deutsche Reich für den Schaden, welchen der Führer eines Reichsdienstfahrzeuges durch dessen schuldhaft unrichtige Führung in Verletzung seiner Amtspflicht einem Dritten zugefügt hat, nur mit dem Wert des Schiffes?
Ist offenkundige Vorbenutzung im Auslande, die im Inlande bekannt geworden ist, bei Beurteilung der Fragen des technischen Fortschritts und der Erfindungshöhe zu berücksichtigen?
1. Gehört die von der Gläubigerversammlung bestimmte Hinterlegungsstelle zu den "Beteiligten", denen der Konkursverwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses verantwortlich sind?
2. Besteht ein echtes Gesamtschuldverhältnis gegenüber der Konkursmasse zwischen der Hinterlegungsstelle und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses, wenn der Konkursverwalter Gelder unterschlägt, die er bei der Hinterlegungsstelle ohne Mitzeichnung eines Mitgliedes des Gläubigerausschusses erhoben hat, und wenn der Gläubigerausschuß dies hätte verhindern können?
1. Muß der Ehemann das Urteil in einem Rechtsstreit, der wegen einer Gesamtgutsverbindlichkeit gegen die Ehefrau allein geführt worden ist, gegen sich gelten lassen, wenn er der Art ihrer Verteidigung gegen die Klage zugestimmt hatte?
2. Müssen der Ehemann und die gemeinsamen Abkömmlinge einen solchen durch den Tod der Ehefrau unterbrochenen Rechtsstreit als Beteiligte an der fortgesetzten Gütergemeinschaft aufnehmen?
3. Kann der überlebende Ehemann in diesem Verfahren auf Leistung in Anspruch genommen und muß ihm dann die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlaßbestand bei Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft vorbehalten werden?
Steht die Verfehlung eines (thüringischen) Grundbuchbeamten (Justizinspektors), der sich unter der Vorspiegelung, er sei für Hinterlegungssachen zuständig, zur Hinterlegung bestimmte Gelder aushändigen läßt und diese unterschlägt, im Zusammenhang mit seinem Amte? Gilt dies auch dann, wenn er die Unterschlagung von vornherein beabsichtigt hat?