1. Darf nach dem Gesetze wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 der Bundesstaat, in welchem ein Deutscher seinen Wohn- oder Aufenthaltsort hat, dasjenige Einkommen desselben, welches aus dem in einem anderen Bundesstaate belegenen Grundbesitze oder betriebenen Gewerbe herrührt, überhaupt nicht besteuern oder nur dann nicht, wenn der andere Bundesstaat hinsichtlich dieses Einkommens von seinem Besteuerungsrechte Gebrauch macht?
2. Ist das bei der Ausgabe neuer Aktien festgesetzte Aufgeld (der Agiogewinn) im Sinne des vorbezeichneten Reichsgesetzes als ein aus dem Gewerbebetriebe herrührendes Einkommen anzusehen?
1. Ist zum Thatbestande des § 6 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 die Absicht erforderlich, den Wettbewerb eines oder mehrerer bestimmter Gewerbetreibenden auf Kosten eines Dritten zu fördern?
2. Haftbarkeit des Redakteurs und des Verlegers für eine durch die Presse begangene Zuwiderhandlung gegen § 6 a. a. O.
1. Kann ein Pflichtteilsberechtigter, der erst, nachdem der Erblasser die letztwillige Verfügung errichtet hatte, pflichtteilsberechtigt geworden ist, die letztwillige Verfügung anfechten, wenn ihm in dieser ohne Rücksicht auf die seinem Pflichtteilsrechte zu Grunde liegende Stellung zum Erblasser eine Zuwendung gemacht worden ist?
2. Voraussetzung für die Anfechtbarkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Irrtums des Erblassers.
1. Steht der Schadensersatzanspruch aus § 833 B.G.B. dem Dienstboten, welcher durch ein dem Dienstherrn gehöriges Tier verletzt worden ist, gegen diesen als den Tierhalter zu?
2. Findet im Falle des § 833 auch der § 847 Abs. 1 B.G.B. Anwendung?
Welches Recht ist für die Berechnung von Fristen maßgebend, die nach dem 31. Dezember 1899 in betreff eines Vertragsverhältnisses vereinbart worden sind, das bereits vorher entstanden war?
1. Kennt das Bürgerliche Gesetzbuch ein Rücktrittsrecht des Käufers wegen Verschlechterung der Vermögenslage des Verkäufers nach Abschluß eines Zug um Zug zu erfüllenden, noch nicht fälligen Warenlieferungsgeschäftes?
2. Können die die Fälligkeit begründende Handlung, die Mahnung nach § 284 B.G.B. und die Aufforderung nach § 326 Abs. 1 Satz 1 B.G.B. gleichzeitig miteinander erfolgen?
3. Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 Abs. 1 Satz 2 B.G.B.?
1. Erfüllungsort für den Käufer nach den Bestimmungen des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches.
2. An welchem Orte hat der Verkäufer nach gemeinem Rechte den Wandelungsanspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Mängel der übergebenen Ware zu erfüllen?
1. Inwieweit wird durch Erhebung einer Klage die Verjährung auch anderer, auf den gleichen Gegenstand gerichteter Ansprüche desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner unterbrochen?
2. Wird durch Erhebung eines Anspruches, der sodann wegen unzulässiger Klagänderung abgewiesen wird, die Verjährung desselben unterbrochen?
3. Abgrenzung der Rechtskraft nach § 322 Abs. 1 C.P.O.
4. Fängt eine durch Klagerhebung unterbrochene Verjährung, wenn in einem Urteile die hierbei in Betracht kommende Klagebegründung wegen unzulässiger Klagänderung zurückgewiesen, aber wegen einer anderen Begründung desselben Klagantrages auf einen Eid erkannt worden ist, schon mit der Rechtskraft dieses Urteiles, oder erst mit der Rechtskraft des klagabweisenden unbedingten Endurteiles wieder zu laufen an? Rechtliche Natur jenes Urteiles.