Ist die Einrede der Rechtshängigkeit begründet, wenn aus dem Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 auf Entschädigung geklagt war, in erster Instanz auf Zahlung einer Rente erkannt, und hiergegen vom Beklagten Berufung eingelegt ist, und nunmehr, bevor über die Berufung entschieden worden, der Verletzte neue Klage wegen desselben Unfalles erhebt?
Steht dem Rechtsanwalte, dessen Thätigkeit sich auf die Vertretung in Beweisaufnahmeterminen beschränkt, im Falle mehrfacher, auf getrennten Aufträgen beruhender Wahrnehmung von Beweisterminen derselben Instanz eine erhöhte Prozeßgebühr zu?
1. Finden die Vorschriften der §§ 80, 88 und 613 C.P.O. auch auf einen der Partei als Armenanwalt beigeordneten Prozeßbevollmächtigten Anwendung?
2. Stillschweigende nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung durch die Partei im Sinne des § 89 Abs. 2 C.P.O.
Unter welchen Voraussetzungen kann sich der Berufungsrichter die Entscheidung auf die Klage vorbehalten und zugleich die Sache zur Entscheidung über den Betrag einer von ihm dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärten Widerklage in die Vorinstanz zurückverweisen?
1. Unter welchen Voraussetzungen findet Beschwerde gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes statt, durch welchen ein Antrag des Beklagten, anzuordnen, daß die Zwangsvollstreckung aus dem Urteile der ersten Instanz nur gegen Sicherheitsleistung stattfinde, zurückgewiesen ist?
2. Kann eine Anordnung der bezeichneten Art auch dann getroffen werden, wenn das Urteil, aus welchem die Zwangsvollstreckung stattfinden soll, erst in der Berufungsinstanz für vorläufig vollstreckbar erklärt ist?
Anfechtung eines Schiedsspruches wegen Unzulässigkeit des Verfahrens, die in Verletzung gesetzlicher Vorschriften über das Verfahren gefunden wird, wegen Versagung des rechtlichen Gehörs und wegen fehlender Gründe.
1. Was sind im Sinne des § 385 Abs. 1 Nr. 4 C.P.O. Handlungen, die eine Ehefrau als Vertreterin ihres Mannes vorgenommen hat?
2. Unter welchen Voraussetzungen darf die Rechtzeitigkeit der Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen ein Zwischenurteil angenommen werden?
Hat ein im Reichsdienste mit dem Vorbehalte der Kündigung zur Beschäftigung gegen Diäten angenommener ständiger Posthilfsbote Anspruch auf Fortzahlung der Diäten, wenn er an der Verrichtung seiner dienstlichen Obliegenheiten durch Krankheit längere Zeit verhindert wird?
Ist die Vorschrift des § 1581 B.G.B. anwendbar, wenn die unter der Herrschaft des preußischen Allgemeinen Landrechtes rechtskräftig geschiedene unschuldige Ehefrau in Gemäßheit des § 798 A.L.R. II. 1 statt der Abfindung standesmäßige Verpflegung gefordert hatte?