Ist es bei Einklagung einer Forderung gegen den Erben des ursprünglichen Schuldners für die Festsetzung des Streitwertes von Bedeutung, daß die Klage auf Zahlung aus den Mitteln und nach dem Bestande des Nachlasses gerichtet ist?
Kann der Zeichenberechtigte in seinem durch § 12 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 geschützten Rechte dadurch gestört, und die Verbotsklage dadurch begründet werden, daß ein anderer in Zirkularen die Behauptung aufstellt, er sei bezüglich gleicher Waren allein berechtigt, das betreffende Zeichen zu führen?
Unterliegt eine solche Störung auch dann der Entscheidung des inländischen Gerichts, wenn aus der deutschen Zeicheneintragung gegen einen Inländer geklagt ist, der im Auslande die Behauptung verbreitet hat, er sei im Auslande nach dem dort geltenden Rechte der Zeichenberechtigte?
Wird die Nichtigkeit eines der gesetzlichen Form entbehrenden Vertrags über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung dadurch geheilt, daß die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird? Kann die Nichtigkeit mit der Klage gemäß § 75 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., geltend gemacht werden?
Ist zur formgerechten Einlegung der Berufung eine neue Terminsbestimmung nötig, wenn durch Zustellung der Berufungsschrift mit Terminsbestimmung vor der Urteilszustellung eine wirkungslose Berufung eingelegt war, oder kann durch wiederholte Zustellung der Berufungsschrift mit der alten Terminsbestimmung nach oder gleichzeitig mit der Urteilszustellung eine formgerechte Berufung eingelegt werden?
1. Inwiefern haftet eine Landgemeinde aus § 823 Abs. 1 B.G.B. wegen Nichtverwahrung einer Brücke?
2. Findet der § 254 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn bei der Entstehung des Schadens ein eigenes Verschulden des auf Grund von § 844 oder § 845 B.G.B. ersatzberechtigten Dritten mitgewirkt hat?
Kann ein trügerischer Inhalt des eingetragenen Wortzeichens darin gefunden werden, daß in den beteiligten Verkehrskreisen unter derselben Wortbezeichnung eine gewisse Ware von bestimmter Herkunft, besonderer Güte und besonderem Preise verstanden wird?
Bestimmt sich ein zur Zeit der Geltung des preußischen Allgemeinen Landrechts über ein Landgut nur privatschriftlich abgeschlossener Pachtvertrag, nach welchem der vereinbarte jährliche Pachtzins 600 M erreicht oder übersteigt, und der eine bestimmte Dauer der Pachtzeit von mehr als einem Jahre festsetzt, wenn das Pachtverhältnis nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht für den ersten Termin gekündigt ist, für den es nach den §§ 403. 406 A.L.R. I. 21 gekündigt werden konnte, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auch insoweit, als nunmehr auch die in dem Vertrage festgesetzte Dauer des Pachtverhältnisses gemäß § 581 Abs. 2 und § 566 B.G.B. als voll formgültig vereinbart anzusehen ist?
1. Ist nach dem 1. Januar 1900 die Bestimmung des Statutes einer Aktiengesellschaft, daß nur großjährige männliche Aktionäre persönliches Stimmrecht haben, noch rechtswirksam?
2. Ist die Bestimmung des Statutes noch gültig, daß der Bevollmächtigte, durch welchen das Stimmrecht ausgeübt werden soll, ein Aktionär sein müsse?
Gehören bei der Versteuerung inländischer Aktien nach Tarifstelle 1a zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900 zu dem Ausgabebetrage (Aufgeld, Agio) auch der Stempel und die Stückzinsen, die der Zeichner außer dem festgesetzten Kurse zu zahlen hat?
Voraussetzungen für die Hinterlegung einer Wechselschuldsumme wegen subjektiver Ungewißheit des Gläubigers (§ 372 Satz 2 B.G.B.), wenn es sich darum handelt, daß ein Vormann der indossierten Tratte behauptet, der Wechsel sei ihm gestohlen und vom Inhaber grob fahrlässig erworben.