Ist in der Verlesung eines Eventualantrags in der Berufungsverhandlung eine Berufungsanschließung zu finden? Kann der auf das Verbot von Einwirkungen auf das klägerische Grundstück gerichtete Klagantrag in der Schlußverhandlung der Berufungsinstanz mittels Berufungsanschließung durch den Anspruch auf Schadensersatz bei Verbotszuwiderhandlungen erweitert werden? Kann das Berufungsgericht bei Aufhebung einer erstinstanzlichen Vorabentscheidung mit der Entscheidung über die Hauptsache auch über die in jener der Endentscheidung vorbehaltenen Kosten der ersten Instanz erkennen?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß sich im Sinne des § 53 K.O. a. F. (§ 60 n. F.) die Unzulänglichkeit der Masse herausgestellt habe? 2. Kann der Konkursverwalter das, was der Massegläubiger der Bestimmung des § 53 K.O. a. F. zuwider erhalten hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern?
1. Erfordernisse der Bestätigung eines wegen Formmangels nichtigen Vertrags.
2. Ist der Mangel der im § 313 B.G.B. vorgeschriebenen Form vom Prozeßrichter von Amts wegen zu berücksichtigen?
3. Kann die Partei auf den Rechtsbehelf des Formmangels aus § 313 B.G.B. wirksam verzichten?
Ist in Ansehung von Verhältnissen des bürgerlichen Rechts das Verlöbnis ein Vertrag, auf den die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Geschäftsfähigkeit (§§ 104 flg.) Anwendung zu finden haben? Und hat die Beiwohnung, welche eine Minderjährige einem Minderjährigen gestattet hat, nachdem dieselbe ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter ein Eheversprechen gewechselt hatten, als Beiwohnung unter Verlobten zu gelten, wenn von ihnen, nachdem beide die Volljährigkeit erreicht hatten, das Eheversprechen genehmigt wird, ohne daß inzwischen ein Rücktritt erfolgt war?
Kann in dem Falle, daß von dem Landgericht, in Abänderung eines ablehnenden Beschlusses des Nachlaßgerichts, die Erteilung eines Erbscheins angeordnet, und demgemäß der Erbschein von dem Nachlaßgericht erteilt worden ist, der wirkliche Erbe nur die Einziehung oder Kraftloserklärung des Erbscheins bei dem Nachlaßgericht beantragen und die Herausgabe des Erbscheins an das Nachlaßgericht verlangen, oder ist auch die weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts zulässig, mit dem Antrag, die Einziehung oder Kraftloserklärung des Erbscheins anzuordnen?
Inwieweit kann der Verkäufer der Berechnung seines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung gegenüber dem in Annahme- und Zahlungsverzug befindlichen Käufer auf Grund des § 326 B.G.B. das Ergebnis eines von ihm vorgenommenen freihändigen Verkaufs der Ware zugrunde legen?
Gibt der § 22 Abs. 4 der Grundsätze des Bundesrats für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern von 1882 den Militäranwärtern ein unbedingtes Recht darauf, daß bei dem System der Dienstalterszulagen ihre Probezeit für die Berechnung des Dienstalters in Anrechnung gebracht wird?
Anwendbarkeit des § 139 B.G.B., wenn Auflassung und Eintragung auf Grund eines privatschriftlichen Vertrags erfolgt sind, der nach § 311 B.G.B. der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedurft hätte. Beweislast.
Kann wegen nach Erhebung der Patentverletzungsklage vom Beklagten begangener Patentverletzungen Schadensersatz auch dann beansprucht werden, wenn der Beklagte diese Verletzungen weder wissentlich noch aus grober Fahrlässigkeit begangen hat?