Kann der Eigentümer eines Grundstückes, welcher mit polizeilicher Erlaubnis die Errichtung eines Wohnhauses begonnen hatte, die weitere Ausführung des Baues aber infolge eines erst nach Beginn des Baues gemäß § 12 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatutes und des darauf ergangenen polizeilichen Bauverbotes unterlassen mußte, nach Aufhebung dieses Bauverbotes wegen der zeitweisen Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechtes Entschädigung nach den Grundsätzen des Enteignungsrechtes verlangen?
1. Steht nach französischem Rechte dem anerkannten natürlichen Kinde ein Vorbehaltsrecht an dem Nachlasse des anerkennenden parens zu, und wie ist dieser Vorbehalt zu berechnen?
2. Hat das anerkannte natürliche Kind den übrigen Erben gegenüber von dem ihm gesetzlich zustehenden Nachlaßanteil Früchte und Zinsen vom Todestage des Erblassers, oder erst vom Tage der gerichtlichen Anforderung an zu beanspruchen?
Ist aus Art. 681 Code civil zu folgern, daß, unter Vorbehalt der Einschränkung durch polizeiliche Bestimmungen, jeder Hausbesitzer das Recht hat, das sog. Hauswasser und das zum geschäftlichen Betriebe benutzte und abfließende Wasser auf die öffentliche Straße zu leiten?
1. Bleibt eine Prozeßsache unverändert rechtshängig, obwohl einer von zwei in notwendiger Streitgenossenschaft stehenden Klägern auf Grund einer Rechtsabtretung des anderen den Rechtsstreit als alleiniger Kläger hat weiter führen wollen und durch Urteil auf Grund des § 236 Abs. 2 C.P.O. a. F. abgewiesen worden ist?
2. Rechtliche Natur eines Urteiles wie des eben erwähnten.
1. Ist der Gerichtsschreiber, wenn eine Zustellung unter seiner Vermittelung erfolgen soll, verpflichtet, die Post unmittelbar um Bewirkung der Zustellung zu ersuchen, weil dies in dem an ihn gerichteten Antrage ausdrücklich verlangt wird?
2. Liegt es ihm ob, wenn das Ersuchen um Vermittelung der Zustellung in einem Anwaltsprozesse oder von einem Rechtsanwalte ergeht, die Abschrift des zuzustellenden Schriftsatzes zu beglaubigen?
Ist die Zurückziehung der Eideszuschiebung in der Berufungsinstanz bis zum Schlusse der mündlichen Verhandlung, auf welche das Urteil ergeht, unbeschränkt auch dann zulässig, wenn in erster Instanz auf den Eid durch bedingtes Endurteil erkannt ist?
1. Steht die Bestimmung im § 796 Abs. 2 C.P.O. (n. F.) der Anfechtung eines rechtskräftig gewordenen Zahlungs-(Vollstreckungs-) befehles entgegen, der für eine Forderung erwirkt ist, welche auf Grund einer Vereinbarung der Parteien in dem Gesuche um Erlassung des Zahlungsbefehles unwahrerweise als schon vorhanden bezeichnet ist, während sie in Wahrheit erst nach Erlassung des Zahlungsbefehles zur Entstehung gelangen sollte?
2. Ist ein solcher Zahlungsbefehl insoweit rechtswirksam, als nach seiner Erlassung das vorher von den Parteien in Aussicht genommene Schuldverhältnis wirklich zur Entstehung gelangt ist?
1. Findet im Falle einer Schadensersatzklage gegen den Fiskus, wenn der Anspruch sich auf die Verletzung von Vertragspflichten des Fiskus durch Staatsbeamte stützt, die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes statt?
2. Ist es für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels von Bedeutung, daß das in erster Instanz mit dem Rechtsstreite befaßt gewesene Landgericht sich für sachlich zuständig erachtet hat, obgleich der Gegenstand des streitigen Anspruches den Wert von 300 M nicht überstieg?
1. Kann der Offenbarungseid ein Parteieid im Sinne von § 580 (bisher 543) Ziff. 1 C.P.O. sein?
2. Kann Ziff. 4 dieser Vorschrift Anwendung finden, wenn das durch Restitutionsklage angefochtene Urteil durch die eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Eidespflicht enthaltende Leistung eines Offenbarungseides herbeigeführt wurde?
3. Hat die Leistung eines solchen Eides die in § 463 (bisher § 428) C.P.O. vorgesehenen Wirkungen?